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Verwendung einer zu weitreichenden Klausel - Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat die Klage der Verbraucherzentrale abgewiesen
Es wurde beantragt, dass die Beklagte es zu unterlassen hat gegenüber Verbrauchern die beanstandete Klausel in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen im Zusammenhang mit Verträgen zu verwenden. Mit der gerügten Klausel räumt der Nutzer mit Einstellung eines Beitrages (Text, Bild, Audio-Datei/Podcast, Video) dem Anbieter das Recht zur unbeschränkten zeitlichen und räumlichen Nutzung ein.