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Klage gegen Fin Express GmbH, Verfahren III

Die Aufforderung zur Bezahlung nicht bestellter, aber erbrachter Dienstleistungen ist unzulässig. Eine Einwilligung in den Erhalt von Werbung per Telefon ist freiwillig zu erteilen. Ist eine solche Einwilligung zwingend zu geben, damit eine Anfrage übersandt werden kann, liegt keine freiwillige Einwilligung vor. / Urteil zugunsten der Verbraucherzentrale ergangen.
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ
Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen
3 HK O 6941/23
Zuständiges Gericht
LG Nürnberg
Tätige Organisation
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen

Fin Express GmbH
Südwestpark 67
90449 Nürnberg
Deutschland

Datum der Einreichung des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung bzw. der Klage beim Gericht
Datum der Zustellung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung oder der Klage an den Gegner (soweit bekannt)
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden
ja
Datum der Beendigung des Verfahrens
Standdatum

Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte Verbraucher:innen im Zusammenhang mit der Beschaffung von Finanzsanierungen entgeltpflichtige Vermittlungsverträge unterschiebt („Vermittlungsgebühr“). Weiter beanstandet die Klägerin, dass die Beklagte datenschutzrechtliche Vorschriften im Zusammenhang mit dem Setzen technisch nicht notwendiger Cookies verletzt und außerdem in unzulässiger Weise Einwilligungen zum Zwecke des Erhalts von Werbeanrufen und elektronischer Werbung (z.B. E-Mails) einholt.

Das Verfahren wurde am 5. Februar 2024 durch ein Anerkenntnisurteil zugunsten der Verbraucherzentrale beendet.