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Die Aufforderung zur Bezahlung nicht bestellter, aber erbrachter Dienstleistungen ist unzulässig. Eine Einwilligung in den Erhalt von Werbung per Telefon ist freiwillig zu erteilen. Ist eine solche Einwilligung zwingend zu geben, damit eine Anfrage übersandt werden kann, liegt keine freiwillige Einwilligung vor. / Urteil zugunsten der Verbraucherzentrale ergangen.
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte Verbraucher:innen im Zusammenhang mit der Beschaffung von Finanzsanierungen entgeltpflichtige Vermittlungsverträge unterschiebt („Vermittlungsgebühr“). Weiter beanstandet die Klägerin, dass die Beklagte datenschutzrechtliche Vorschriften im Zusammenhang mit dem Setzen technisch nicht notwendiger Cookies verletzt und außerdem in unzulässiger Weise Einwilligungen zum Zwecke des Erhalts von Werbeanrufen und elektronischer Werbung (z.B. E-Mails) einholt.
Das Verfahren wurde am 5. Februar 2024 durch ein Anerkenntnisurteil zugunsten der Verbraucherzentrale beendet.