Die Klägerin wendet sich gegen diverse rechtswidrige Geschäftspraktiken im Zusammenhang mit der Vermarktung von Zeitschriftenabonnements, nämlich dass die Beklagte
- den Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrags über den Bezug von Zeitschriften verschleiert;
- einem Verbraucher vor Abgabe von deren Vertragserklärung nicht die nach dem Gesetz erforderlichen Pflichtangaben zu den Bedingungen und Umständen des Abonnements zukommen lässt;
- den angeschriebenen Verbraucher nicht über dessen Widerrufsrecht und Widerrufsformular in gesetzeskonformer Weise belehrt;
- einen vom Verbraucher erklärten Widerruf als ordentliche Kündigung mit der Folge einer Weiterbelieferung der kostenpflichtigen Zeitschriften behandelt;
- an einen Verbraucher E-Mail-Werbung ohne die vorausgegangene ausdrückliche Einwilligung des Verbrauchers in den Erhalt von Werbung übermittelt und
- im Internet einem Verbraucher den Bezug einer kostenpflichtigen Leistung anbietet, ohne in transparenter Weise über die Bedingungen und Umstände des Vertragsschlusses in gesetzeskonformer Weise zu informieren.
Das Verfahren durch einen Vergleich beendet. Hierbei verpflichtete sich die Beklagte zur Unterlassung der angegriffenen Geschäftspraktiken.