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Irreführende Werbung für Seminare über Anlagestrategien in Kryptowährungen
Die Klägerin nimmt die Beklagte wegen grob irreführender Angaben im Zusammenhang mit der Andienung eines entgeltlichen Online-Seminars über Anlagestrategien in Kryptowährungen auf Unterlassung in Anspruch. Die Klägerin beanstandet, dass die Beklagte neben der unzulässigen Werbung mit Streichpreisen unseriöse Renditen in Aussicht stellt.