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Klage gegen Euro Collect GmbH

Geltendmachung eines „erhöhten Parkentgeltes“ ohne konkrete Darlegung der angeblich deliktischen Handlung bzw. Vereinbarung im Inkassoschreiben
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ
Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen
38 O 252/23
Zuständiges Gericht
LG Düsseldorf
Tätige Organisation
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen

Euro Collect GmbH
Niederstraße 15
40789 Monheim
Deutschland

Datum der Einreichung des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung bzw. der Klage beim Gericht
Standdatum

Die Beklagte versendet als Dienstleisterin Inkassoschreiben. Von der Beklagten wurde eine Forderung als „erhöhtes Parkentgelt“ ausgewiesen. Allerdings wurde in dem Inkassoschreiben keine Information gegeben zum Forderungsgrund, insbesondere wurde weder Anlass noch Zeitpunkt der angeblichen deliktischen Handlung angegeben. Weiter wurde mit dem Forderungsschreiben für die Halterermittlung Auslagen geltend gemacht, ohne dass der angebliche Schuldgrund angegeben wurde.