Geltendmachung eines „erhöhten Parkentgeltes“ ohne konkrete Darlegung der angeblich deliktischen Handlung bzw. Vereinbarung im Inkassoschreiben / Versäumnisurteil zugunsten der Verbraucherzentrale ergangen (nicht rechtskräftig)
Die Beklagte versendet als Dienstleisterin Inkassoschreiben. Von der Beklagten wurde eine Forderung als „erhöhtes Parkentgelt“ ausgewiesen. Allerdings wurde in dem Inkassoschreiben keine Information gegeben zum Forderungsgrund, insbesondere wurde weder Anlass noch Zeitpunkt der angeblichen deliktischen Handlung angegeben. Weiter wurde mit dem Forderungsschreiben für die Halterermittlung Auslagen geltend gemacht, ohne dass der angebliche Schuldgrund angegeben wurde.
Gegen das Unternehmen ist ein Versäumnisurteil ergangen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig