Der Beklagte verwendete rechtswidrige Klauseln für Verträge über Ernährungsberatungsdienstleistungen. Nach Rechtsauffassung der Klägerin sind 16 Klauseln, die der Beklagte verwendete, nicht mit den §§ 307 – 309 BGB vereinbar.
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Der Beklagte verwendete rechtswidrige Klauseln für Verträge über Ernährungsberatungsdienstleistungen. Nach Rechtsauffassung der Klägerin sind 16 Klauseln, die der Beklagte verwendete, nicht mit den §§ 307 – 309 BGB vereinbar.