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Klage gegen die Restaxil GmbH

Werbung für ein Arzneimittel ohne gute Lesbarkeit der Pflichtangaben.
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ
Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen
3 HK O 14322/23
Zuständiges Gericht
Landgericht München I
Tätige Organisation
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen

Restaxil GmbH
Am Haag 14
82166 Gräfelfing
Deutschland

Datum der Einreichung des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung bzw. der Klage beim Gericht
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden
nein
Standdatum

 

Es wird beantragt, dass die Beklagte es unterlässt die Pflichtangaben nach dem Heilmittelwerbegesetz nicht abgesetzt, abgegrenzt und gut lesbar anzugeben. Weiter wird beantragt, dass die Beklagte es unterlässt für Arzneimittel zu werben, wenn in der Werbung der geschäftliche Charakter der Werbeanzeige nicht hinreichend deutlich wird.