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Klage gegen Dertour

Unzureichende Informationen auf der Plattform eines beauftragten Dritten über die wesentlichen Eigenschaften der Pauschalreise unmittelbar vor Abgabe der Vertragserklärung des Verbrauchers / Verfahren durch Abgabe einer Unterlassungserklärung beendet
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ
Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen
88 O 75/24
Zuständiges Gericht
Landgericht Köln
Tätige Organisation
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen

DERTOUR Deutschland GmbH
Humboldtstr. 140-144
51149 Köln
Deutschland

Datum der Einreichung des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung bzw. der Klage beim Gericht
Datum der Zustellung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung oder der Klage an den Gegner (soweit bekannt)
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden
ja
Standdatum

Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte unter Verstoß gegen die sog. Button-Lösung über ein Reisevermittlungsportal Pauschalreiseverträge vermitteln lässt, ohne dabei ihre Firmierung sowie die wesentlichen Eigenschaften der Reise rechtskonform angeben zu lassen.

Das Verfahren wurde durch die Abgabe einer Unterlassungsklärung für erledigt erklärt.