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Klage gegen Bohmeyer Weber Sprachschulen GbR

Widerrufsbelehrung ohne Telefonnummer obwohl die Telefonnummer zum Zwecke der Kontaktaufnahme durch Verbraucher vorgehalten wird / Verfahren durch Vergleich beendet
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ
Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen
25 O 38/24
Zuständiges Gericht
Landgericht Mannheim
Tätige Organisation
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen

Bohmeyer Weber Sprachschulen GbR
Q4, 9
68161 Mannheim
Deutschland

Datum der Einreichung des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung bzw. der Klage beim Gericht
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden
nein
Standdatum

Die Klägerin nimmt die Beklagte auf Zahlung einer Vertragsstrafe aufgrund eines Verstoßes gegen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung in Anspruch. Daneben beanstandet die Klägerin, dass die Beklagte in einer von ihr im Internet verwendeten Widerrufsbelehrung keine Telefonnummer angibt, obwohl sie eine solche im Impressum ihrer Website zu Kontaktzwecken zur Verfügung stellt. 

Das Verfahren wurde durch die Abgabe einer Unterlassungserklärung im gerichtlichen Verfahren vergleichsweise beendet.