Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte für Dritte ersichtlich nicht bestehende Forderungen beitreibt und darüber hinaus Mahnkosten und Kosten für eine Bankrücklastschrift einfordert, die ersichtlich nicht entstanden sind.
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Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte für Dritte ersichtlich nicht bestehende Forderungen beitreibt und darüber hinaus Mahnkosten und Kosten für eine Bankrücklastschrift einfordert, die ersichtlich nicht entstanden sind.