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Irreführung über „Verpflichtung“ Daten anzugeben sowie Verstoß gegen das Gebot der Datensparsamkeit. Unterbrechung des Verfahrens wegen Insolvenz des Unternehmens.
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte, nachdem sie zunächst einer Verbraucherin eine ungewollte Bestellung untergeschoben hatte, die Rückzahlung mit unwahren Behauptungen zu verzögern versucht. Das Verfahren vor dem Landgericht Berlin II wurde wegen Insolvenz des Unternehmens unterbrochen.