Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte, nachdem sie zunächst einer Verbraucherin eine ungewollte Bestellung untergeschoben hatte, die Rückzahlung mit unwahren Behauptungen zu verzögern versucht.
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Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte, nachdem sie zunächst einer Verbraucherin eine ungewollte Bestellung untergeschoben hatte, die Rückzahlung mit unwahren Behauptungen zu verzögern versucht.