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Irreführung über Höhe der Versicherungsprämien, Ignorieren der Sonderkündigung des Verbrauchers
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte Verbraucher:innen über die Höhe von Versicherungsprämien täuscht sowie Belehrungspflichten in Bezug auf das infolge von Prämienerhöhungen Verbraucher:innen zustehende Sonderkündigungsrecht verletzt und außerdem ein solches Sonderkündigungsrecht ignoriert.