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Klage gegen Bärenmarke

Der Anbieter wirbt damit, dass sein Produkt Erdbeeren enthält, obwohl es nur Erdbeeraroma beinhaltet. / Verfahren durch Abgabe einer Unterlassungserklärung erledigt
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ
Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen
7 HK O 17/24
Zuständiges Gericht
Landgericht Trier
Tätige Organisation
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen

Bärenmarke Vertriebsgesellschaft GmbH
Bahnhofstraße 37-43
54424 Thalfang
Deutschland

Datum der Einreichung des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung bzw. der Klage beim Gericht
Datum der Zustellung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung oder der Klage an den Gegner (soweit bekannt)
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden
ja
Standdatum

Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte für ein Lebensmittel mit einer Zutat wirbt, die im Lebensmittel nicht enthalten ist.

Durch Abgabe einer Unterlassungserklärung seitens des Anbieters nach Klageerhebung hat sich der Rechtsstreit erledigt.