Irreführende Bewerbung eines Lebensmittels mit krankheitsbezogenen Aussagen in der Weise, dass dieses die Eigenschaft einer Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer menschlichen Krankheit hätte (Urteil zugunsten der Verbraucherzentrale ergangen-nicht rechtskräftig)
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte für ein Nahrungsergänzungsmittel bzw. Medizinprodukt („Aqua Vitalis Elixier“) damit wirbt, das Produkt befreie von schwerwiegenden Krankheiten, insbesondere von Krebs, obwohl diese Eigenschaften offensichtlich nicht existieren. Die Beklagte wurde antragsgemäß verurteilt es zu unterlassen, für das Produkt „Aqua Vitalis Elixir“ mit der Behauptung zu werben, das Produkt unterstütze Menschen sich von Krebs, Tumorerkrankungen, Herzleiden, Arthritis, Diabetes, Blutdruckproblemen und psychischen Störungen zu befreien.