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Klage gegen AN Schweiz AG

Werbung für Nahrungsergänzungsmittel mit gesundheitsbezogenen Angaben / Versäumnisurteil ergangen (nicht rechtskräftig)
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ
Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen
34 O 35/24 KfH
Zuständiges Gericht
Landgericht Stuttgart
Tätige Organisation
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen

AN Schweiz AG
Leubernstr. 6
8280 Kreuzlingen
Deutschland

Datum der Einreichung des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung bzw. der Klage beim Gericht
Standdatum

Die Klägerin wendet sich gegen die Werbung mit unzulässigen gesundheitsbezogenen Angaben für ein Lebensmittel in einer Zeitschrift.

Gegen den Anbieter ist antragsgemäß Versäumnisurteil ergangen. Hiergegen hat der Anbieter Einspruch eingelegt.