Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte das Zahlungskonto eines Kunden (Verbrauchers) mit einer von diesem genutzten Kreditkarte auch dann belastet, wenn der Verbraucher eine Zahlung als nicht autorisiert beanstandet hat.
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Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte das Zahlungskonto eines Kunden (Verbrauchers) mit einer von diesem genutzten Kreditkarte auch dann belastet, wenn der Verbraucher eine Zahlung als nicht autorisiert beanstandet hat.