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Klage gegen AlleAktien, Verfahren V

Ankündigung von Zwangsvollstreckung oder Kontopfändung sowie einem negativen Schufa-Eintrag, sofern eine Mahnung ignoriert bzw. ein offener Betrag nicht ausgeglichen wird sowie irreführende Geltendmachung „Disputgebühren“ und „Mahngebühren“. / Versäumnisurteil zugunsten der Verbraucherzentrale ergangen (nicht rechtskräftig)
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ
Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen
1 HK O 1822/24
Zuständiges Gericht
Landgericht Regensburg
Tätige Organisation
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen

AlleAktien GmbH
Bajuwarenstraße 2e
93053 Regensburg
Deutschland

Datum der Einreichung des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung bzw. der Klage beim Gericht
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden
nein
Standdatum

Die Klägerin nimmt die Beklagte wegen zahlreicher irreführender Angaben im Zusammenhang mit der Durchsetzung von nicht bestehenden Forderungen auf Unterlassung in Anspruch. Gegen den Anbieter wurde antragsgemäß Versäumnisurteil erlassen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.