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Ankündigung von Zwangsvollstreckung oder Kontopfändung sowie einem negativen Schufa-Eintrag, sofern eine Mahnung ignoriert bzw. ein offener Betrag nicht ausgeglichen wird sowie irreführende Geltendmachung „Disputgebühren“ und „Mahngebühren“. / Versäumnisurteil zugunsten der Verbraucherzentrale ergangen (nicht rechtskräftig)
Die Klägerin nimmt die Beklagte wegen zahlreicher irreführender Angaben im Zusammenhang mit der Durchsetzung von nicht bestehenden Forderungen auf Unterlassung in Anspruch. Gegen den Anbieter wurde antragsgemäß Versäumnisurteil erlassen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.