Kostenloses Online-Seminar "Insekten essen?! Speiseinsekten als neuartige Lebensmittel“ am 27. November um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.
Bewerbung eines Angebotes als „kostenlos“, obwohl die Dienstleistung kostenpflichtig ist
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte für den Bezug von Dienstleistungen wahrheitswidrig damit wirbt, diese „kostenlos“ erhalten zu können. Darüber hinaus beanstandet sie irreführende bzw. intransparente Angaben bei der Andienung kostenpflichtiger Anlageberatungsleistungen.