Bewerbung eines Angebotes als „kostenlos“, obwohl die Dienstleistung kostenpflichtig ist
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte für den Bezug von Dienstleistungen wahrheitswidrig damit wirbt, diese „kostenlos“ erhalten zu können. Darüber hinaus beanstandet sie irreführende bzw. intransparente Angaben bei der Andienung kostenpflichtiger Anlageberatungsleistungen.