Unzulässige Werbung mit Preisreduzierung / Urteil zugunsten der Verbraucherzentrale ergangen (nicht rechtskräftig)
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte bei der Angabe von Kaufpreisen mit einer prozentualen Reduzierung wirbt, wobei sich diese prozentuale Reduzierung nicht etwa auf den eigenen niedrigsten Preis des Verkäufers aus den letzten 30 Tagen Bezug nimmt, sondern auf eine Gegenüberstellung mit der (angeblichen) „UVP“ des Herstellers.
Das Landgericht Düsseldorf hat Aldi mit Urteil vom 04.04.2025 (Az. 38 O 284/24) der Klage der Verbraucherzentrale recht gegegben und Aldi zur Unterlassung verurteilt. Hiergegen hat die Gegenseite Berufung zum Oberlandesgericht Düsseldorf (Az. I-20 U 43/25) eingelegt.