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Klage gegen AKD GmbH

Fehlende Information gegenüber Verbrauchern zu Mehrwegverpackungen. Versäumnisurteil zugunsten der Verbraucherzentrale ergangen (nicht rechtskräftig)
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ
Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen
43 O 4/24 KfH
Zuständiges Gericht
Landgericht Stuttgart
Tätige Organisation
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen

AKD GmbH
Werderstr. 40
73614 Schorndorf
Deutschland

Datum der Einreichung des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung bzw. der Klage beim Gericht
Datum der Zustellung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung oder der Klage an den Gegner (soweit bekannt)
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden
ja
Standdatum

Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte bei der Ausgabe von Heißgetränken in ihrer Filiale gegen verpackungsrechtliche Vorschriften verstößt. Das Landgericht hat antragsgemäß Versäumnisurteil gegen den Anbieter erlassen (nicht rechtskräftig).