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Klage gegen ADAC, Verfahren I

Irreführung über Leistungsvoraussetzungen / Urteil zugunsten der Verbraucherzentrale ergangen
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ
Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen
1 HK O 5245/24
Zuständiges Gericht
Landgericht München I
Tätige Organisation
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen

ADAC Versicherung AG
Hansastr. 19
80686 München
Deutschland

Datum der Einreichung des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung bzw. der Klage beim Gericht
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden
nein
Standdatum

Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte mit irreführenden Angaben zu ihren Vertragsbedingungen Versicherungsansprüche eines Verbrauchers leugnet.

Das Landgericht München I hat der Verbraucherzentrale Recht gegeben und den Anbieter auf Unterlassung verurteilt. Eine Klausel, wonach ein Versicherungsschutz nur bei Bezahlung einer Pauschalreise mindestens in Höhe von 50 % des Gesamtpreises mit der ADAC Kreditkarte besteht, ist intransparent und daher unzulässig.