Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte Verbrauchern Verträge unterschiebt, indem sie gegenüber Verbrauchern wahrheitswidrig behauptet, diese hätten einen „Anbieterwechselauftrag“ erteilt bzw. einen „Tarif“ bei der Beklagten beauftragt.
Kostenloses Online-Seminar "Sparen beim Einkaufen und Essen" am 24. April um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte Verbrauchern Verträge unterschiebt, indem sie gegenüber Verbrauchern wahrheitswidrig behauptet, diese hätten einen „Anbieterwechselauftrag“ erteilt bzw. einen „Tarif“ bei der Beklagten beauftragt.