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Die Klägerin beanstandet mit dieser Klage die unberechtigte Geltendmachung einer pauschalierten Schadensersatzforderung. Mit der Klageerweiterung begehrt die Klägerin über die Unterlassung für die Zukunft hinaus eine Beseitigung der bereits eingetretenen nachteiligen Folgen. Die Beseitigung der Störung, nämlich die Täuschung des Verbrauchers darüber, dass dieser aufgrund der allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beklagten zur Zahlung eines pauschalierten Schadenersatzanspruchs verpflichtet sei, kann nur durch eine Klarstellung erfolgen, dass die behauptete Zahlungsverpflichtung tatsächlich nicht besteht.