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Klage gegen 1N Telecom GmbH, Verfahren II

Irreführende Spitzenstellungswerbung. Anerkenntnisurteil zugunsten der Verbraucherzentrale ergangen.
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ
Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen
38 O 88/24
Zuständiges Gericht
LG Düsseldorf
Tätige Organisation
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen

1N Telecom GmbH
Prinzenallee 7
40549 Düsseldorf
Deutschland

Datum der Einreichung des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung bzw. der Klage beim Gericht
Datum der Zustellung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung oder der Klage an den Gegner (soweit bekannt)
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden
ja
Datum der Beendigung des Verfahrens
Standdatum

Die Klägerin wendete sich gegen eine irreführende Spitzenstellungswerbung der Beklagten auf deren Website mit der unwahren Angabe, bei der Beklagten handele es sich um den größten nicht-börsen-notierten „Telekom“-Anbieter. Vor dem Landgericht Düsseldorf erkannte die Beklagte den Unterlassungsanspruch an, so dass Anerkenntnisurteil zugunsten der Verbraucherzentrale erging.