Kostenloses Online-Seminar "Mobile und Online Payment" am 4. Juli um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Widerrufsrecht bei Online-Verträgen zu Fertiggaragen

Stand:
Landgericht Stuttart , Urteil vom 30.01.2023, 33 O 18-22 KfH

Ein Widerrufsrecht für Verbraucher:innen besteht auch bei der Lieferung und Montage von Fertiggaragen. Eine Ausnahme vom gesetzlichen Normalfall bei Verträgen über das Internet liegt hier nicht vor.
Off

Die MyPort GmbH bietet im Internet Fertiggaragen an, die dort inklusive Montage bestellt werden können. In ihren Geschäftsbedingungen verwies das Unternehmen darauf, dass ein Widerrufsrecht aus Fernabsatzvertrag nicht bestehe, da hier eine Ausnahmevorschrift greife. Auch gegenüber Verbraucher:innen wurde das Widerrufsrecht unter diesem Hinweis zurückgewiesen. Die genannte Ausnahme bezieht sich auf individuell hergestellte und auf den Verbraucher zugeschnittene Waren, die ein Unternehmen nicht oder nicht mehr gewinnbringend verwerten kann.

Diese Ausnahme ist jedoch mit Blick auf den Verbraucherschutz eng auszulegen. Bei einer Fertiggarage können die standardisierten Einzelteile nach Widerruf weiterverwertet werden. Eine „Maßanfertigung“ die den Ausschluss des Widerrufsrechtes rechtfertigen könnte, ist in der Erstellung einer Fertiggarage nach dem Baukastenprinzip nicht zu sehen. Die Einzelteile haben auch nach Widerruf noch einen wirtschaftlichen Wert. Die Rückabwicklung des Vertrages ist nach Ausübung des Widerrufsrechtes für das Unternehmen nicht unzumutbar.

Da die MyPort GmbH nach einer Abmahnung durch die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg keine Unterlassungserklärung abgegeben hat, haben wir Klage vor dem Landgericht erhoben. Das Landgericht Stuttgart hat auf die mündliche Verhandlung vom 30.01.2023 unter dem Aktenzeichen 33 O 18/22 KfH geurteilt, dass das Unternehmen verpflichtet ist, Verbraucher:innen über ihr Widerrufsrecht zu belehren und das dem Verbraucher zustehende Widerrufsrecht nicht zu leugnen.

Zum Volltext der Entscheidung:

Urteil Landgericht Stuttgart vom 30.1.2023 (Az. 33 O 18/22 KfH)

Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.
Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

Ihre Daten bei Facebook und Instagram für KI: So widersprechen Sie

Meta hatte kürzlich angekündigt, "KI bei Meta" zu entwickeln. Als Trainingsmaterial für diese KI-Tools sollen auch Nutzerinhalte dienen, also das, was Sie auf den Plattformen posten. Möchten Sie das nicht, können Sie widersprechen. Die Verbraucherzentrale NRW hat Meta deshalb abgemahnt.
Solaranlage an einem Balkon

Für die Extraportion Strom: Stecker-PV-Anlagen mit Batteriespeicher

Um Stromkosten zu sparen, denken viele Mieter:innen über eine Stecker-PV-Anlage nach. Häufig wird der umweltfreundlich am Balkon oder auf der Terrasse erzeugte Strom aber nicht direkt komplett selbst genutzt.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Verbraucherzentrale mahnt kostenpflichtigen Rundfunkbeitrag-Service ab

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt geht gegen den Betreiber der Webseite www.service-rundfunkbeitrag.de vor. Verbraucher:innen werden hier für eine Mitteilung zum Rundfunkbeitrag zur Kasse gebeten, die beim offiziellen Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kostenlos ist.

Wärmepumpe und Photovoltaik

Wie funktionieren Wärmepumpe und Photovoltaikanlage zusammen?