Kostenloses Online-Seminar "Richtig versichert“ am 08. Mai um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen. 

Teilnahmebedingungen eines Gewinnspiels nicht intransparent

Stand:
Landgericht Frankfurt, Urteil vom 15.03.2022, 3-08 O 3/22

Die Firma Procter & Gamble Service GmbH hatte im Internet eine Verkaufsaktion durchgeführt, bei der eine elektronische Zahnbürste als Prämie ausgelobt war. Unsere Beanstandung intransparenter Teilnahmebedingungen ist das Gericht nicht gefolgt.
Off

Die Firma Procter & Gamble Service GmbH hatte im Internet eine Verkaufsaktion durchgeführt, bei der eine elektronische Zahnbürste als Prämie ausgelobt war. Nach den Teilnahmebedingungen sollte der Kaufbeleg über den Erwerb des Aktionsproduktes hochgeladen werden. Als intransparent hatte die Verbraucherzentrale, aufgrund von Beschwerden von Verbrauchern, beanstandet, dass aus den Teilnahmebedingungen nicht eindeutig hervorging, dass auch der Kauf im Internet zur Teilnahme berechtigte. So sollte der „Kassenbon“ hochgeladen werden und die Adresse des Marktes angegeben werden.

Die Verbraucherzentrale hat nach erfolgloser Abmahnung Klage erhoben. Das Landgericht Frankfurt am Main allerdings hat entschieden, dass ein verständiger Käufer auch ohne weiteren Hinweis davon ausgehen werde, dass auch online Käufer an der Verkaufsaktion teilnehmen können. Zwar war in dem Feld „wie muss mein Kassenbeleg aussehen“ der Kassenbon eines stationären Supermarktes abgebildet, aber in einem Drop Down Menü konnte der Verbraucher auch „online-Händler“ als Markt ankreuzen, so dass eine Irreführung der Verbraucher vom Gericht nicht gesehen wurde. Die Klage wurde entsprechend abgewiesen.

Zum Volltext der Entscheidung:

Urteil Landgericht Frankfurt vom 15.3.2022 (Az. 3-08 O 3/22)

Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.

Irreführende Werbung für dauerhafte Haarentfernung verboten

LG Karlsruhe, Urteil vom 31.08.2023 (Az. 15 O 8/23 KfH)
OLG Karlsruhe, Urteil vom 09.04.2025 ( Az. 6 U 181/23), nicht rechtskräftig

Das Remove Laserzentrum hatte im Internet mit dauerhafter Haarentfernung geworben, ohne Verbraucher:innen darauf hinzuweisen, dass meist mehr als eine Behandlung für eine dauerhafte Haarentfernung benötigt wird. Urteil zugunsten der Verbraucherzentrale ergangen.
Hüpfende Füße und Beine von drei jungen Frauen im Dirndl

Festzelt-Gutscheine: Was erlaubt ist und was nicht

Verbraucherzentrale Baden-Württemberg informiert über Rechte rund um Verzehrgutscheine
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.
Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

"Meta AI" bei Facebook, Instagram und WhatsApp – so widersprechen Sie

Meta will in Europa öffentliche Nutzerinhalte fürs Training der KI "Meta AI" verwenden. Das hat auch etwas mit dem blauen Kreis im Facebook Messenger, bei Instagram und WhatsApp zu tun. Sie können der Nutzung Ihrer Daten widersprechen, den Chatbot mit dem blauen Kreis aber nicht abschalten.