Kostenloses Online-Seminar "Nicht mehr ganz dicht? – Moderne Fenster und Türen" am 9. Januar um 10 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Unzulässige Kontaktaufnahme nach Kündigung

Stand:
OLG Schleswig Holstein, Urteil vom 11.12.2023, 6 U 25/23

Mobilfunkanbieter hat an Verbraucher:innen nach Kündigung des geschlossenen Mobilfunkvertrages ein Anschreiben versendet, um angeblich noch offene Fragen zu klären. Ein solches Schreiben ist unzulässig, wenn mit dem Schreiben der Angeschriebene zur Kontaktaufnahme bewegt werden soll, obwohl es keine klärungsbedürftigen offenen Fragen gab.
Off

Die freenet DLS GmbH hat einen Verbraucher angeschrieben, der seinen Mobilfunkvertrag gekündigt hatte. Der Verbraucher hatte mit dem Kündigungsschreiben zugleich dazu aufgefordert, eine weitere Kontaktaufnahme, die in Verbindung mit einer Kundenrückgewinnung steht, zu unterlassen. Gleichwohl hatte die Anbieterin den Verbraucher angeschrieben mit dem Betreff: „Ihre Kündigung“ und dazu aufgefordert, wegen „noch ausstehender Fragen“ unter Angabe einer Bearbeitungsnummer telefonisch Kontakt aufzunehmen. Sofern nicht tatsächlich zur Abwicklung der Kündigung Fragen zu klären sind, stellt ein solches Schreiben unerwünschte Werbung dar und ist damit als unzumutbare Belästigung unzulässig, da es dazu dient, dem Verbraucher ein Werbegespräch aufzudrängen, die dieser ausdrücklich nicht wünschte.

Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat in zweiter Instanz die Berufung der Beklagten gegen die Entscheidung des Landgerichtes Kiel, Az. 15 HKO 39/22 zurückgewiesen. Den Tenor des angefochtenen Urteils hat das OLG neu gefasst. Das OLG hat in seinen Gründen dargestellt, dass ein Schreiben eine unzumutbare Belästigung darstellen kann, wenn das Schreiben dazu dient, dem Kunden eine Werbung aufzudrängen, die ausdrücklich nicht gewünscht war. In dem Kündigungsschreiben des Kunden selbst waren alle Angaben enthalten, die zur Abwicklung des Vertrages erforderlich waren. Eines Telefonates bedurfte es damit zur Abwicklung der Kündigung nicht mehr. Damit diente das Schreiben mit der Aufforderung bei der Anbieterin anzurufen der Rückgewinnung bzw. der Werbung.

Zum Volltext der Entscheidung

OLG Schleswig Holstein, Urteil vom 11.12.2023, 6 U 25/23

Brennende Glühbirne liegt mit einem Stapel Geldmünzen auf einer Heizung

Energieberatung für einkommensschwache Haushalte

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg verlängert seine Unterstützung für das Projekt „Energieberatung für einkommensschwache Haushalte“ der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Und im Erfolgsfall von der Klage profitieren.
Schmuckbild

Ticket ohne Namen

Verbraucherzentrale geht gegen Viagogo vor und gibt Tipps für den sicheren Ticketkauf
Foto von einer Hand, die eine Fernbedienung hält und auf einen Fernsehbildschirm richtet, auf dem ein Fußballspiel läuft

ARD und ZDF nur noch in HDTV empfangbar - Das können Sie jetzt tun

Ab 2025 wird die Ausstrahlung der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender in Standardqualität eingestellt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen und informieren, was Sie tun müssen, damit Ihr Fernsehbildschirm 2025 nicht schwarz wird.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.