Kostenloses Online-Seminar "Insekten essen?! Speiseinsekten als neuartige Lebensmittel“ am 27. November um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Unzulässige Klausel in Verträgen zur Nutzung von webbasierter Software

Stand:
OLG Nürnberg, Urteil vom 28.11.2023, 3 U 1166/23

OLG Nürnberg entscheidet zugunsten von Verbraucher:innen. Klausel, nach der bei Zahlungsrückstand von mehr als 2 Monaten in Verträgen mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten der gesamte Rechnungsbetrag fällig ist, ist unzulässig.
Off

Die Finanzen im Griff Vermittlungsgesellschaft mbH hat in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen über Verträge zur Nutzung webbasierter Software, die eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten aufweisen, eine Klausel verwendet, nach welcher bei einem schuldhaften Zahlungsrückstand (Verzug) von mehr als 2 Monatsraten der gesamte Rechnungsbetrag für die jeweilige Vertragslaufzeit sofort fällig wird.

  • Da die Finanzen im Griff Vermittlungsgesellschaft mbH auf die Abmahnung keine Unterlassungserklärung abgegeben hat, haben wir den Unterlassungsanspruch eingeklagt. Das erstinstanzliche Gericht hat unsere Rechtsauffassung nicht geteilt und die Klage abgewiesen. Das Oberlandesgericht Nürnberg hat in der zweiten Instanz der Klage stattgegeben.
  • In Verträgen zur Nutzung webbasierter Software, die eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten aufweisen, ist eine Klausel, nach welcher die Kunden bei einem schuldhaften Zahlungsverzug von mehr als zwei Monatsraten der gesamte Rechnungsbetrag sofort fällig ist, unzulässig. Aufgrund einer solchen Vorfälligkeitsklausel bei langfristigen Verträgen trägt der Kunde das Risiko der Insolvenz der Beklagten, da er in der Zeit nach Entrichtung des Gesamtbetrages zwangsläufig in Vorleistung gegangen ist. Auch dann, wenn die zu erbringenden Zahlungen niedrig sind, liegt eine unangemessene Benachteiligung vor, da das AGB-Recht keine Bagatellklausel kennt.

Zum Volltext der Entscheidung

OLG Nürnberg, Urteil vom 28.11.2023, 3 U 1166/23

Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Klage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht.
Frau bei der Reiseplanung_Bildausschnitt mit Karte, Laptop und Notizbuch

Pauschalreise-Check: Alle Rechte im Blick

Viele Haushalte planen bereits jetzt den Urlaub für das kommende Jahr, denn mit ausreichend Vorlauf locken oft günstigere Preise. Gerade Pauschalreisen bieten, im Fall von späteren Problemen, rechtliche Vorteile gegenüber Einzelbuchungen. Doch auch kommt es manchmal zu Schwierigkeiten. Dabei hilft ab sofort der Pauschalreise-Check, das neue Online-Angebot der Verbraucherzentralen.
Ein Bild mit verschiedenen E-Zigaretten und Vapes

Profit statt Jugendschutz

Keine Alterskontrolle, unerlaubte Füllmengen und vollmundige Werbeaussagen – die Liste der Rechtsverstöße rund um den Verkauf von E-Zigaretten und Vapes ist lang. Schon seit längerem beobachtet die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mehrere unseriöse Shops, die sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben halten.
Ein Bild mit verschiedenen E-Zigaretten und Vapes

E-Zigaretten & Vapes: Kritik und rechtliche Probleme

Gerade bei jungen Menschen sind E-Zigaretten und Vapes beliebt. Doch rund um Werbung, Vertrieb und Jugendschutz stellt die Verbraucherzentrale regelmäßig Rechtsverstöße fest. Hinzu kommen Beschwerden und Anfragen besorgter Eltern und Lehrkräfte. Wir haben die häufigsten Probleme mit den Anbietern und den Produkten zusammengefasst.
Eine Hand dreht am Thermostat einer Heizung

Heizung optimieren: Mit diesen 5 Tipps können Sie Kosten sparen

Etwa 85 Prozent des Energieverbrauchs in Ihrem Haus gehen aufs Heizen und das Erwärmen von Wasser zurück. Ist die Regelung der Heizung nicht optimal eingestellt, kann das höhere Heizkosten oder zu niedrige Temperaturen zur Folge haben.