Kostenloses Online-Seminar "Was tun, wenn jemand stirbt? - Fragen rund um die Bestattung!" am 17. März um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Unzulässige Klausel in Verträgen zur Nutzung von webbasierter Software

Stand:
OLG Nürnberg, Urteil vom 28.11.2023, 3 U 1166/23

OLG Nürnberg entscheidet zugunsten von Verbraucher:innen. Klausel, nach der bei Zahlungsrückstand von mehr als 2 Monaten in Verträgen mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten der gesamte Rechnungsbetrag fällig ist, ist unzulässig.
Off

Die Finanzen im Griff Vermittlungsgesellschaft mbH hat in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen über Verträge zur Nutzung webbasierter Software, die eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten aufweisen, eine Klausel verwendet, nach welcher bei einem schuldhaften Zahlungsrückstand (Verzug) von mehr als 2 Monatsraten der gesamte Rechnungsbetrag für die jeweilige Vertragslaufzeit sofort fällig wird.

  • Da die Finanzen im Griff Vermittlungsgesellschaft mbH auf die Abmahnung keine Unterlassungserklärung abgegeben hat, haben wir den Unterlassungsanspruch eingeklagt. Das erstinstanzliche Gericht hat unsere Rechtsauffassung nicht geteilt und die Klage abgewiesen. Das Oberlandesgericht Nürnberg hat in der zweiten Instanz der Klage stattgegeben.
  • In Verträgen zur Nutzung webbasierter Software, die eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten aufweisen, ist eine Klausel, nach welcher die Kunden bei einem schuldhaften Zahlungsverzug von mehr als zwei Monatsraten der gesamte Rechnungsbetrag sofort fällig ist, unzulässig. Aufgrund einer solchen Vorfälligkeitsklausel bei langfristigen Verträgen trägt der Kunde das Risiko der Insolvenz der Beklagten, da er in der Zeit nach Entrichtung des Gesamtbetrages zwangsläufig in Vorleistung gegangen ist. Auch dann, wenn die zu erbringenden Zahlungen niedrig sind, liegt eine unangemessene Benachteiligung vor, da das AGB-Recht keine Bagatellklausel kennt.

Zum Volltext der Entscheidung

OLG Nürnberg, Urteil vom 28.11.2023, 3 U 1166/23

Schmuckbild

DefShop GmbH: Rückerstattung lässt auf sich warten

Bei den Verbraucherzentralen häufen sich zurzeit Beschwerden von Verbraucher:innen über den Onlineshop DefShop: Seit Wochen warten sie auf ihr Geld von retournierten Waren.
Streikende Menschen in Gewerkschaftsjacken und mit Fahnen

Streik bei der Bahn, im ÖPNV, am Flughafen: Das sind Ihre Rechte

Am 10. März wurde an Flughäfen und im ÖPNV in Deutschland gestreikt. Die Warnstreiks bei Bussen, U- und Straßenbahnen dauert in vielen Orten mehrere Tage. Welche Rechte Betroffene haben, wenn der Zug oder Flug ausfällt, fassen die Verbraucherzentralen hier zusammen.

Lidl: Unzulässige Werbung mit UVP, wenn diese nicht ernsthaft erteilt wurde

LG Heilbronn Urteil vom 04.07.2023 (21 O 11/23 KfH)
OLG Stuttgart, Urteil vom 06.03.2025 (2 U 142/23)
Eine Preisreduzierung kann dann nicht beworben werden, wenn hierfür eine UVP herangezogen wird, die tatsächlich nicht existiert.

Preisnachlässe ohne nachvollziehbaren Bezugspunkt bei Lidl

LG Heilbronn, Urteil vom 01.06.2023 , Di 8 O 35/23
OLG Stuttgart, Urteil vom 06.03.2025, 2 U 130/23
Unzulässige Werbung mit Preisreduzierungen bei Vergleich mit „Standardverpackungen“ und UVP bei „exklusiven“ Artikeln
Lebensversicherung

Lebensversicherer FWU ist insolvent – was das für Sie bedeutet

Die FWU-Holdinggesellschaft ist insolvent. Mit ihr betroffen ist das luxemburgische Tochterunternehmen FWU Life Insurance Lux S.A.. Was Sie als Versicherungsnehmer:in jetzt wissen müssen, erfahren Sie in diesem Artikel.