Kostenloses Online-Seminar "Nicht mehr ganz dicht? – Moderne Fenster und Türen" am 9. Januar um 10 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Unzulässige Behauptung beim Verkauf von Schuhen

Stand:
LG Darmstadt, Urteil vom 19.04.2023, 16 O 2/23

Linderung von Gelenkschmerzen durch Schuhwerk: Unzulässige Behauptung, wenn die angebotenen Schuhe eine solche Wirkungsweise nicht haben.
Off

Ein Anbieter von Gummischuhen hat seine „Schlappys“ damit beworben, dass diese Fuß- und Gelenkschmerzen lindern und eine sofortige Erleichterung für schmerzende Füße, Knöchel, Knie und Hüfte bewirken, obwohl die angebotenen Schuh eine solche Wirkweise nicht haben.

Von dem Anbieter werden die Schuhe mit einem unmittelbaren Behandlungserfolg beworben. Der Hersteller selbst behauptet im Gegensatz zu dem Anbieter nicht, dass die weichen Gummischuhe irgendeine therapeutische Wirkung haben. Der Anbieter hat vielmehr versucht die aus China importierten Gummischuhe mit einer dreisten Verbrauchertäuschung zu vermarkten.

Im Gerichtsverfahren hat der abgemahnte Anbieter die Klaganträge anerkannt, so dass ein Anerkenntnisurteil vom Landgericht Darmstadt, Az. 16 O 2/23 erlassen wurde.

Zum Volltext der Entscheidung:

Urteil Landgericht Darmstadt vom 19.4.2023 (16 O 2/23)

Brennende Glühbirne liegt mit einem Stapel Geldmünzen auf einer Heizung

Energieberatung für einkommensschwache Haushalte

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg verlängert seine Unterstützung für das Projekt „Energieberatung für einkommensschwache Haushalte“ der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.
Foto von einer Hand, die eine Fernbedienung hält und auf einen Fernsehbildschirm richtet, auf dem ein Fußballspiel läuft

ARD und ZDF nur noch in HDTV empfangbar - Das können Sie jetzt tun

Ab 2025 wird die Ausstrahlung der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender in Standardqualität eingestellt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen und informieren, was Sie tun müssen, damit Ihr Fernsehbildschirm 2025 nicht schwarz wird.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Und im Erfolgsfall von der Klage profitieren.
Schmuckbild

Ticket ohne Namen

Verbraucherzentrale geht gegen Viagogo vor und gibt Tipps für den sicheren Ticketkauf
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.