Kostenloses Online-Seminar "Nicht mehr ganz dicht? – Moderne Fenster und Türen" am 9. Januar um 10 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Forderungsschreiben wegen angeblichem Falschparken

Stand:
Eine Rechtsanwaltsgesellschaft versuchte in irreführender Weise für Auftraggeber Zahlungs- und Kostenerstattungsansprüche durchzusetzen. Dagegen ging die Verbraucherzentrale erfolgreich vor.
Off

Die Claim Rechtsanwalts GmbH versucht für Auftraggeber aus ganz Deutschland gewerbsmäßig wegen geltend gemachter Besitzstörungen, konkret Falschparken, Unterlassungsansprüche, Zahlungs- und Kostenerstattungsansprüche durchzusetzen. Die Auftraggeber melden sich bei der Beklagten über verschiedene Webseiten, beispielsweise über die Seite www.falschparkermelden.de. Von den Auftraggebern können Lichtbilder übersendet werden, die die angebliche Besitzstörung belegen. Die Rechtsanwaltsgesellschaft wendet sich sodann an die jeweils ermittelten „Falschparker“ und fordert diese zur Zahlung bzw. zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auf.

Die Verbraucherzentrale beanstandete, dass die Beklagte Rechtsanwaltsgesellschaft eine Forderung über Zahlung einer Pauschale von 30 Euro mit dem Argument durchzusetzen versuchte, sofern die Zahlung nicht erfolge werde eine Unterlassungsklage erhoben. Unzulässig war aus Sicht der Verbraucherzentrale auch, dass in dem Schreiben, mit welchem die Beklagte Forderungen zugunsten Dritter geltend machte, unterschiedliche Beträge über die angebliche Zahlungsverpflichtung des angeschriebenen Verbrauchers genannt wurden. Und ebenfalls unzulässig war, Forderungsschreiben zu versenden, wenn die Forderungshöhe nicht erläutert wird.

Außerdem hat die Verbraucherzentrale mit der Klage beanstandet, dass die Rechtsanwaltsgesellschaft, in dem Forderungsschreiben die Durchsetzung der angeblichen Forderung im Wege eines einstweiligen Verfügungsverfahrens behauptete, obwohl ein solches Verfügungsverfahren nicht eingeleitet war und auch nicht beabsichtigt war, ein solches einzuleiten. In weiteren Schreiben, die auf das erste Mahnschreiben folgten, wurde außerdem behauptet, die Verbraucherin habe auf keines der Schreiben der Rechtsanwaltsgesellschaft reagiert, obwohl dies wahrheitswidrig war.

Nach erfolgloser Abmahnung haben wir Klage beim zuständigen Landgericht Köln erhoben. Dieses hat die Beklagte antragsgemäß verurteilt. Die Gegenseite hatte gegen die erstinstanzliche Entscheidung Berufung eingelegt. In der Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Köln hatte die Rechtsanwaltsgesellschaft dann jedoch die Berufung zurückgenommen, da das Oberlandesgericht deutlich gemacht hatte, dass es die Rechtsauffassung des Landgerichtes teile. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.

 


Zum Volltext der Entscheidung:

Urteil des LG Köln vom 31.01.2024, Az. 84 O 94/23 

Brennende Glühbirne liegt mit einem Stapel Geldmünzen auf einer Heizung

Energieberatung für einkommensschwache Haushalte

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg verlängert seine Unterstützung für das Projekt „Energieberatung für einkommensschwache Haushalte“ der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Und im Erfolgsfall von der Klage profitieren.
Schmuckbild

Ticket ohne Namen

Verbraucherzentrale geht gegen Viagogo vor und gibt Tipps für den sicheren Ticketkauf
Foto von einer Hand, die eine Fernbedienung hält und auf einen Fernsehbildschirm richtet, auf dem ein Fußballspiel läuft

ARD und ZDF nur noch in HDTV empfangbar - Das können Sie jetzt tun

Ab 2025 wird die Ausstrahlung der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender in Standardqualität eingestellt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen und informieren, was Sie tun müssen, damit Ihr Fernsehbildschirm 2025 nicht schwarz wird.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.