Kostenloses Online-Seminar "Nicht mehr ganz dicht? – Moderne Fenster und Türen" am 9. Januar um 10 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Erforderliche Information über Widerrufsrecht und Stornogebühren

Stand:
Landgericht München I, Urteil vom 02.03.2023, HK O 5628/22

Bei Vertragsschluss außerhalb der Geschäftsräume ist der Verbraucher über das Widerrufsrecht zu informieren und das Musterwiderrufsformular zur Verfügung zu stellen. Stornogebühren bei einem fristgerecht erklärten Widerruf sind unzulässig.
Off

Der Anbieter hat in der Privatwohnung des Verbrauchers mit diesem einen Vertrag über die Lieferung und Montage einer Photovoltaikanlage geschlossen. Der Verbraucher wurde aber nicht vollständig über sein Widerrufsrecht informiert. Das Musterwiderrufsformular wurde ihm nicht zur Verfügung gestellt. Nach fristgerechtem Widerruf des Vertrages hat der Anbieter den Verbraucher zur Zahlung einer vierstelligen Stornogebühr aufgefordert.

Wir haben den Anbieter abgemahnt, eine außergerichtliche Einigung war nicht möglich, deshalb haben wir Klage beim zuständigen Landgericht München I eingelegt. Der Anbieter hat vor der mündlichen Verhandlung ein Anerkenntnis der Klagansprüche abgegeben, so dass ein Anerkenntnisurteil ergehen konnte.

Mit dem Urteil wurde dem Anbieter untersagt, Verbraucher:innen anzurufen zum Zwecke des Abschlusses eines Vertrages, sofern zuvor kein Einverständnis mit einem solchen Anruf erklärt wurde. Weiter wurde dem Anbieter untersagt, Verbraucherverträge in Privatwohnungen von Verbrauchern zu schließen, ohne Verbraucher:innen zugleich über ihre Widerrufsrechte zu informieren und das Musterwiderrufsformular zu Verfügung zu stellen. Weiter wurde dem Anbieter untersagt, bei einem fristgerechten Widerruf Stornogebühren in Rechnung zu stellen.

Zum Volltext der Entscheidung:

Urteil Landgericht München I vom 2.3.2023 (Az. HK O 5628/22)

Ratgeber-Tipps

Eigentumswohnung
Angebote checken, Immobilien besichtigen, Finanzierung klären und Kaufvertrag unterschreiben – so stellen sich viele…
Brennende Glühbirne liegt mit einem Stapel Geldmünzen auf einer Heizung

Energieberatung für einkommensschwache Haushalte

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg verlängert seine Unterstützung für das Projekt „Energieberatung für einkommensschwache Haushalte“ der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.
Foto von einer Hand, die eine Fernbedienung hält und auf einen Fernsehbildschirm richtet, auf dem ein Fußballspiel läuft

ARD und ZDF nur noch in HDTV empfangbar - Das können Sie jetzt tun

Ab 2025 wird die Ausstrahlung der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender in Standardqualität eingestellt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen und informieren, was Sie tun müssen, damit Ihr Fernsehbildschirm 2025 nicht schwarz wird.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Und im Erfolgsfall von der Klage profitieren.
Schmuckbild

Ticket ohne Namen

Verbraucherzentrale geht gegen Viagogo vor und gibt Tipps für den sicheren Ticketkauf
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.