Kostenloses Online-Seminar "Mobile und Online Payment“ am 23. Januar um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen. 

Auskunftserteilung über gespeicherte personenbezogenen Daten erst nach knapp 2 Monaten

Stand:
Die Auskunftserteilung nach der DSGVO über gespeicherte personenbezogene Daten hat innerhalb von einem Monat zu erfolgen. „Mahngebühren“, die nicht entstanden sind, können nicht beansprucht werden.
Off

Ein Verbraucher hat eine Mahnung über eine angeblich offene Rechnung erhalten. In diesem Mahnschreiben waren zwei Mahngebühren von 2,50 € enthalten. Der angeschriebene Verbraucher hatte jedoch keine der in dem Mahnschreiben aufgeführten Bestellungen getätigt und auch keine vorherigen Mahnungen erhalten. Nach Erhalt der Mahnung erklärte der Verbraucher, dass er Opfer eines Identitätsdiebstahles geworden war und forderte unter Fristsetzung dazu auf ihm mitzuteilen, welche personenbezogenen Daten über ihn gespeichert waren. Auskunft über die gespeicherten Daten wurden ihm von der Betreiberin des Online-Shops, dieFashion ID GmbH Co.KG, einem Tochterunternehmen der Peek & Cloppenburg KG erst knapp 2 Monate nach dem Auskunftsbegehren erteilt.

Sowohl die „Mahngebühr“, die tatsächlich nicht entstanden ist, als auch die verspätete Auskunftserteilung im Hinblick auf die gespeicherten personenbezogenen Daten ist unzulässig.

Das haben wir gemacht

  • Wir haben die Betreiberin des Online-Shops abgemahnt und dazu aufgefordert im Hinblick auf die unzulässige Mahngebühr als auch bezüglich des Verstoßes gegen die DSGVO eine Unterlassungserklärung abzugeben.
  • Da eine außergerichtliche Lösung nicht möglich war, haben wir beim zuständigen Landgericht Düsseldorf Klage gegen die Fashion ID GmbH Co.KG, die Betreiberin des Online-Shops eingereicht.
  • Das Landgericht Düsseldorf hat in seiner Entscheidung, Az. 34 O 41/23 die Beklagte antragsgemäß verurteilt. Eine „Mahngebühr“ kann für Kosten für Porto, Druck und Papier nur verlangt werden, wenn diese Mahngebühr tatsächlich in dieser Höhe entstanden ist. Entsprechende Kosten sind für das versandte Schreiben nicht entstanden, dies wird von der Beklagten auch nicht behauptet, damit war die Geltendmachung dieser Kosten aber nicht zulässig. Nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO hat eine betroffene Person das Recht Auskunft über sie betreffende personenbezogene Daten, die verarbeitet werden, zu verlangen. Diese beanspruchte Auskunft ist innerhalb eines Monats zu erteilen, Art. 12 Abs. 3 Satz 1 DSGVO. Bei diesen Vorschriften handelt es ich um Marktverhaltensvorschriften. Die Auskunftspflicht und auch die diesbezügliche Frist dienen dem Verbraucherschutz. Sie ermöglichen es dem Verbraucher eine geschäftliche Entscheidung über sein weiteres Handeln in diesem Geschäftskontakt zu treffen.

Zum Volltext der Entscheidung:

Urteil des LG Düsseldorf vom 15.03.2024, Az. 34 O 41/23

Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding: Unternehmen erstatten teils vierstellige Beträge

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Bis zum 31. Dezember 2024 konnten Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.
Schmuckbild

Täuschende Regionalität bei Lebensmitteln

Verbraucherschutz auf Grüner Woche: für mehr Transparenz bei Herkunftsangaben
Titel der aktuellen Verbraucherzeitung

Verbraucherzeitung 1/2025

Die Verbraucherzeitung Ausgabe 1/2025
Hier finden Sie die Gesamtausgabe als Download (pdf).
Hände an Taschenrechner über Verträgen

Musterfeststellungsklage gegen EOS Investment GmbH

Die EOS Investment GmbH beauftragt mit der Beitreibung eigener Forderungen an Verbraucher:innen die EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH (EOS DID). Das Unternehmen treibt so nach Ansicht des vzbv Inkassokosten künstlich zu Lasten der Betroffenen in die Höhe.
Schmuckbild

Heizung optimieren

In diesem Podcast dreht sich alles um Heizungsoptimierung: Wir zeigen Ihnen, wie Sie ihre Heizanlage perfekt einstellen und Energie effizient nutzen - für mehr Komfort und geringere Kosten.