Kostenloses Online-Seminar "Mobile und Online Payment“ am 23. Januar um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen. 

Vermittlungsportal muss auf Einreise-/Durchreiseautorisierung hinweisen

Stand:
Informationen über eine Durchreiseautorisierung „ESTA“ zu Transitzwecken sind wesentliches Merkmal der Dienstleistung Flug. Diese wesentliche Information darf auch von Reisevermittlern nicht vorenthalten werden.
Off

Eine Verbraucherin hat über ein online-Vermittlungsportal www.opodo.de einen Flug über Los Angeles nach Auckland gebucht. Bei Buchung wurde die Verbraucherin nicht darüber informiert, dass für den Zwischenstopp in Los Angeles eine Einreiseautorisierung erforderlich war, obwohl die Familie sich nur bis zum Weiterflug im Transitbereich des Flughafens aufhalten wollte. Am Flughafen in Zürich wurde der Familie am Abreisetag mitgeteilt, dass diese den Flug nicht antreten könnte, da die erforderliche Einreiseautorisierung für die USA nicht vorläge.

Die Verbraucherzentrale hat den Betreiber des Vermittlungsportals erfolglos abgemahnt. Wir sind der Auffassung, dass es sich bei der Information über Einreisebestimmungen und Durchreisebestimmungen um eine wesentliche Informationen handelt, die die Verbraucher:innen vor Buchung einer Reiseleistung erfahren müssen. Da die angeforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben wurde, wurde beim zuständigen Landgericht Frankfurt am Main Klage erhoben. Das Landgericht Frankfurt hat die Rechtsaufassung der Verbraucherzentrale bestätigt. In den Entscheidungsgründen führt das Gericht aus, dass die Information über das Erfordernis einer Einreiseautorisierung selbst zu Transitzwecken ein wesentliches Merkmal des Fluges darstellt i.S.v. § 5b Abs. 1 Nr. 1 UWG. Ein Vorenthalten dieser wesentlichen Information ist unzulässig nach § 5a UWG.


Zum Volltext der Entscheidung

LG Frankfurt am Main, Urteil vom 26.04.2024 (3-12 O 27/23)

OLG Nürnberg rügt irreführende Preisreduzierung

LG Amberg, 02.06.2023, 41 HK O 856/22
OLG Nürnberg, 14.01.2025, 2 U 1270/23

Das OLG Nürnberg hat Netto dazu verurteilt, die Werbung mit Preisreduzierungen für Verbraucher:innen transparent zu gestalten. Dabei hat das OLG auch die Entscheidung des EuGH aus dem Verfahren der Verbraucherzentrale gegen Aldi herangezogen.
Reichstagsgebäude in Berlin, Foto: Fotolia.de - niroworld

Bilanz des vzbv nach Ampel-Aus: Vieles ist offen geblieben

Die Ampel-Regierung wollte mehr Fortschritt wagen und sich für Verbraucher:innen stark machen. Die Bilanz des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) nach Ende der Regierungszeit ist durchwachsen.
Eine Hand dreht am Thermostat einer Heizung

Energiekosten im Griff – So sparen Sie clever Heizkosten

Wenn die Temperaturen in den kalten Monaten ins Minus rutschen, läuft bei vielen die Heizung auf Hochtouren. Eine Herausforderung ist es dabei, steigende Heizkosten im Blick zu behalten. Doch es gibt zahlreiche einfache und effektive Maßnahmen, um Heizkosten zu senken, ohne auf Wärme und Komfort verzichten zu müssen.
Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding: Unternehmen erstatten teils vierstellige Beträge

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Bis zum 31. Dezember 2024 konnten Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.
Schmuckbild

Täuschende Regionalität bei Lebensmitteln

Verbraucherschutz auf Grüner Woche: für mehr Transparenz bei Herkunftsangaben