Kostenloses Online-Seminar "Meine Rechte bei Weihnachtseinkäufen" am 5. Dezember um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Rücknahme deformierter Pfand-Getränkedosen darf nicht verweigert werden

Stand:
OLG Stuttgart, Urteil vom 15.06.2023, 2 U 32/22

Die LIDL Vertriebs GmbH & Co KG darf die Rücknahme deformierter Getränke-Pfanddosen nicht verweigern.
Off

Ein Verbraucher wollte deutlich deformierte Pfanddosen zurückgeben. Dies wurde ihm vom Mitarbeiter verweigert mit der Begründung, die Dosen wären entweder mutwillig beschädigt oder aus einem Pfandautomaten entwendet, also doppelt zurückgegeben worden. Der Lebensmitteldiscounter vertrat die Auffassung, es müssten nur Verpackungen zurückgenommen werden, die u.a. die gleiche Form aufwiesen, wie die in Verkehr gebrachten Verpackungen. Das Oberlandesgericht ist der Verbraucherzentrale gefolgt. Die Pfandauszahlungspflicht ist eine verbraucherschützende Marktverhaltensregelung. Der abfallbezogene Sinn von § 31 Verpackungsgesetz würde konterkariert, wenn nur Verpackungen in der Originalform zurückgenommen werden würden. Ein Interesse an einer pfleglichen Behandlung einer Einweg-Dose besteht nicht, wenn die Dose nach Rücknahme so wieso zerstört werde. Ein Verdacht, die Dosen seien vielleicht aus dem Pfandautomaten entwendet und würden damit doppelt zurückgegeben, lässt die Rückzahlungspflicht unberührt.

Nach erfolgloser Abmahnung hat die Verbraucherzentrale Klage gegen den Discounter eingereicht. Bereits das erstinstanzliche Gericht hatte im Sinne der Verbraucherzentrale entscheiden. Auf die Berufung der Beklagten hat das Oberlandesgericht ebenfalls im Sinne der Verbraucher entschieden.

Zum Volltext der Entscheidung:

Urteil Oberlandesgericht Stuttgart vom 15.6.2023 (Az. 2 U 32/22)

Ratgeber-Tipps

Familienküche
Wie „Familienküche“ ganz entspannt funktionieren kann – das zeigt der gleichnamige Ratgeber der Verbraucherzentrale. Er…
Lebensmittel-Lügen
Wissen Sie, was Sie essen?
Rindfleischsuppe ohne Rindfleisch, Erdbeerjoghurt, der Erdbeeren vorgaukelt,…
Schmuckbild

Das ändert sich 2025 bei Strom, Gas und Co.

Ab dem 1. Januar 2025 steigt der Preis im nationalen Emissionshandel. Eine Tonne CO2 kostet dann 55 Euro statt bisher 45 Euro. Damit erhöhen sich voraussichtlich die Preise für Heizöl, Erdgas und für Kraftstoffe, und das Heizen mit fossilen Brennstoffen wird erneut teurer. Doch das ist nicht die einzige Änderung im Bereich Energie. Worauf Verbraucher:innen sich 2025 noch einstellen müssen, erklärt die Energieberatung der Verbraucherzentrale.
Ein Gesundheitsgerät neben dem Wort Aufruf in einem Ausrufezeichen.

Healy: Vorsicht vor falschen Gesundheitsversprechen

Bei den Verbraucherzentralen haben sich in den letzten Monaten die Beschwerden über das Produkt "Healy" gehäuft, weil selbstständige „Healy“-Vertriebspartner:innen behaupten, das Produkt würde etwa bei Multipler Sklerose, Depressionen, ADHS oder Hauterkrankungen helfen. Diese Heilsversprechen sind nicht haltbar.
Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding-Unternehmen: Letzte Chance für Verbraucher:innen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Noch bis zum 31. Dezember 2024 können Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.
Foto einer Frau, die auf einem Sofa sitzt und bestürzt in ein geöffnetes Paket schaut.

Shoppen auf Online-Marktplätzen: Verbraucher:innen erwarten sichere Produkte

Die Mehrheit der Verbraucher:innen erwartet, dass die Produkte auf Online-Marktplätzen sicher und gesetzkonform sind – und sehen die Plattformbetreiber in der Verantwortung. Das zeigt eine Befragung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Aktuell sind Plattformen nicht in der Pflicht, Produktsicherheit zu gewährleisten.
Schmuckbild

Stromanbieterwechsel leicht gemacht

Sind Sie es leid, immer zu viel für Ihren Strom zu bezahlen? Haben Sie das Gefühl, es gibt bessere Optionen, aber wissen nicht, wo Sie anfangen sollen? Keine Sorge – unsere Expertinnen Sylvia Scheibenberger und Denise Bohnenberger erklären Ihnen, wie es geht!