Kostenloses Online-Seminar "Insekten essen?! Speiseinsekten als neuartige Lebensmittel“ am 27. November um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

VR-Bank Ludwigsburg anerkennt Klagantrag der Verbraucherzentrale vor OLG

Stand:
OLG Stuttgart, Anerkenntisurteil vom 5.7.2023, 2 U 79/22

Die VR-Bank Ludwigsburg hatte einem Kunden aufgegeben, dieser müsse selbst die von der Bank zu Unrecht einbehaltenen monatlichen Kontoführungsgebühren errechnen bzw. recherchieren und anschließend in einem neuen Schreiben geltend machen.
Off

Der Verbraucher hatte gegenüber der Bank geltend gemacht, dass diese, entsprechend dem BGH Urteil, die ohne vertragliche Grundlage gezahlten Gebührenerhöhungen zurückzahlen sollte. Die Bank hatte daraufhin dem Verbraucher aufgegeben den exakten Betrag zu benennen, damit die Rückzahlungsforderung geprüft und bearbeitet werden könne.

Die Verbraucherzentrale hatte dieses Standardschreiben der Bank abgemahnt, da so dem Verbraucher die Durchsetzung der Ansprüche erschwert werde. Darüber hinaus haben Verbraucher:innen gegenüber der Bank einen Auskunftsanspruch.

Erstinstanzlich wurde die Klage der Verbraucherzentrale abgewiesen. Das Landgericht vertrat die Auffassung, mit dieser Aufforderung der genauen Bezifferung des Anspruchs würden dem Verbraucher keine Hindernisse in den Weg gelegt. Nach der Einlegung der Berufung wurde zwischen den Parteien verhandelt. Die VR-Bank Ludwigsburg lenkte ein und anerkannte in zweiter Instanz den Klagantrag, so dass Anerkenntnisurteil ohne weitere mündliche Verhandlung ergehen konnte.

Der VR-Bank wird mit dem Urteil untersagt, einem Verbraucher, der zu Unrecht abgebuchte monatliche Beträge für die Kontoführung zurückfordert, entgegenzuhalten, dieser müsse, damit die Bank die Rückzahlungsansprüche prüfen könne, zunächst selbst den zu erstattenden Betrag errechnen bzw. recherchieren und in einem neuen Schreiben geltend machen.

Zum Volltext der Entscheidung:

Anerkenntnisurteil des OLG Stuttgart vom 5.7.2023 (Az. 2 U 79/22)

Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Klage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht.
Frau bei der Reiseplanung_Bildausschnitt mit Karte, Laptop und Notizbuch

Pauschalreise-Check: Alle Rechte im Blick

Viele Haushalte planen bereits jetzt den Urlaub für das kommende Jahr, denn mit ausreichend Vorlauf locken oft günstigere Preise. Gerade Pauschalreisen bieten, im Fall von späteren Problemen, rechtliche Vorteile gegenüber Einzelbuchungen. Doch auch kommt es manchmal zu Schwierigkeiten. Dabei hilft ab sofort der Pauschalreise-Check, das neue Online-Angebot der Verbraucherzentralen.
Ein Bild mit verschiedenen E-Zigaretten und Vapes

Profit statt Jugendschutz

Keine Alterskontrolle, unerlaubte Füllmengen und vollmundige Werbeaussagen – die Liste der Rechtsverstöße rund um den Verkauf von E-Zigaretten und Vapes ist lang. Schon seit längerem beobachtet die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mehrere unseriöse Shops, die sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben halten.
Ein Bild mit verschiedenen E-Zigaretten und Vapes

E-Zigaretten & Vapes: Kritik und rechtliche Probleme

Gerade bei jungen Menschen sind E-Zigaretten und Vapes beliebt. Doch rund um Werbung, Vertrieb und Jugendschutz stellt die Verbraucherzentrale regelmäßig Rechtsverstöße fest. Hinzu kommen Beschwerden und Anfragen besorgter Eltern und Lehrkräfte. Wir haben die häufigsten Probleme mit den Anbietern und den Produkten zusammengefasst.
Eine Hand dreht am Thermostat einer Heizung

Heizung optimieren: Mit diesen 5 Tipps können Sie Kosten sparen

Etwa 85 Prozent des Energieverbrauchs in Ihrem Haus gehen aufs Heizen und das Erwärmen von Wasser zurück. Ist die Regelung der Heizung nicht optimal eingestellt, kann das höhere Heizkosten oder zu niedrige Temperaturen zur Folge haben.