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Die Klägerin wendete sich dagegen, dass die Jakob Management CH GmbH im Zusammenhang mit dem Anbieten von entgeltpflichtigen Finanzinformationen Verbraucher in die Irre führt und zwingende gesetzliche Transparenzvorgaben nicht einhält.
- Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat nach erfolgloser Abmahnung Klage beim Landgericht Regensburg eingereicht. Das Landgericht Regensburg hat ohne mündliche Verhandlung antragsgemäß Versäumnisurteil erlassen.
- Mit dem Urteil wurde der Anbieterin unter anderem die falsche Beschriftung eines Bestellbuttons im Zusammenhang mit dem Abschluss von entgeltpflichtigen Abonnementsverträgen untersagt. Weiter wurde die Beklagte verurteilt wegen eines fehlerhaften Impressums sowie fehlender Informationen über die wesentlichen Eigenschaften der entgeltpflichtigen Dienstleistung unmittelbar vor Abgabe der Bestellerklärung. Antragsgemäß wurde der Beklagten weiter untersagt Kundenbewertungen zu veröffentlichen, die per Zufall ausgewählt wurden, ohne hinreichend transparent zu erläutern, wie sichergestellt wird, dass es sich bei den Kundenbewertungen tatsächlich um solche handelt, die von eigenen Kunden abgegeben werden.