Kostenloses Online-Seminar "Insekten essen?! Speiseinsekten als neuartige Lebensmittel“ am 27. November um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Riester-Sparvertrag: Unbestimmte Klausel zu Vermittlungskosten unwirksam

Stand:
Landgericht Kaiserslautern, Urteil vom 14.08.2020, Az. 2 O 850/19

Die Kreissparkasse Kaiserslautern verwendete in ihrem Riester-Sparvertrag eine unwirksame Klausel zu Abschluss- und Vermittlungskosten, die bei der Umwandlung eines Sparvertrags in einen Rentenvertrag anfallen können.

Landgericht Kaiserslautern, Urteil vom 14.08.2020, Az. 2 O 850/19

Die Kreissparkasse Kaiserslautern verwendete in ihrem Riester-Sparvertrag eine unwirksame Klausel zu Abschluss- und Vermittlungskosten, die bei der Umwandlung eines Sparvertrags in einen Rentenvertrag anfallen können. Da weder ersichtlich ist, in welcher Höhe oder von wem die Kosten erhoben werden sollten, stufte das Landgericht Kaiserslautern die Klausel als unwirksam ein.

Off

In ihren früheren Sparverträgen hatte die Kreissparkasse (KSK) Kaiserslautern ihren Kunden in einer Klausel mitgeteilt, dass bei einer Umwandlung eines Riester-Sparvertrags in einen Rentenvertrag gegebenenfalls Abschluss- oder Vermittlungskosten erhoben werden können, wörtlich:

 „Im Falle des Abschlusses einer Leibrente werden dem Sparer gegebenenfalls Abschluss- und/ oder Vermittlungskosten belastet.“

Die Verbraucherzentrale mahnte die KSK Kaiserlautern ab. Sie hält die verwendete Klausel für rechtswidrig, da sie viel zu unbestimmt ist und der Verbraucher letztendlich nicht kontrollieren kann, wann und in welcher Höhe Kosten anfallen können.

Das Landgericht Kaiserslautern ist der Rechtsauffassung der Verbraucherzentrale gefolgt und hat die Klausel als unwirksam eingestuft. Durch die unbestimmte Formulierung der Klausel werden die Verbraucher stark benachteiligt, da sie tatsächlich von den erhobenen Kosten überrascht werden und keine Möglichkeit haben, die Kosten zu kontrollieren.

Die Bank hatte zu ihrer Verteidigung vorgebracht, dass es sich bei der Klausel nur um einen Hinweis und nicht um eine AGB Klausel handelt und dass diese Klausel schon seit Jahren nicht mehr benutzt wurde. Wie in anderen Urteilen hat hier auch das LG Kaiserslautern keinen Zweifel daran gelassen, dass es sich eben nicht um einen Hinweis, sondern um eine AGB Klausel handelt, die überprüfbar ist. Dabei muss man darauf abstellen, wie ein durchschnittlicher Verbraucher diese Klausel versteht. Hier ging das Gericht zu Recht davon aus, dass der durchschnittliche Kunde diese Klausel als Vertragsbestandteil ansieht.

Obwohl die Bank diese Klausel in Ihren neuen Verträgen nicht mehr verwendet, hatte sie sich geweigert, für die alten Verträge eine Unterlassungserklärung abzugeben, in der sie sich verpflichtet, die Klausel nicht mehr zu verwenden. Um eine mögliche Wiederholungsgefahr auszuschließen, ist das allerdings nicht ausreichend. Das brachte auch das Gericht im Rahmen seines Urteils deutlich zum Ausdruck und verurteilte die Bank antragsgemäß.

Zum Volltext der Entscheidung:

Urteil Landgericht Kaiserslautern vom 14.8.2020 (Az. 2 0 850/19)

Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Klage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht.
Frau bei der Reiseplanung_Bildausschnitt mit Karte, Laptop und Notizbuch

Pauschalreise-Check: Alle Rechte im Blick

Viele Haushalte planen bereits jetzt den Urlaub für das kommende Jahr, denn mit ausreichend Vorlauf locken oft günstigere Preise. Gerade Pauschalreisen bieten, im Fall von späteren Problemen, rechtliche Vorteile gegenüber Einzelbuchungen. Doch auch kommt es manchmal zu Schwierigkeiten. Dabei hilft ab sofort der Pauschalreise-Check, das neue Online-Angebot der Verbraucherzentralen.
Ein Bild mit verschiedenen E-Zigaretten und Vapes

Profit statt Jugendschutz

Keine Alterskontrolle, unerlaubte Füllmengen und vollmundige Werbeaussagen – die Liste der Rechtsverstöße rund um den Verkauf von E-Zigaretten und Vapes ist lang. Schon seit längerem beobachtet die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mehrere unseriöse Shops, die sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben halten.
Ein Bild mit verschiedenen E-Zigaretten und Vapes

E-Zigaretten & Vapes: Kritik und rechtliche Probleme

Gerade bei jungen Menschen sind E-Zigaretten und Vapes beliebt. Doch rund um Werbung, Vertrieb und Jugendschutz stellt die Verbraucherzentrale regelmäßig Rechtsverstöße fest. Hinzu kommen Beschwerden und Anfragen besorgter Eltern und Lehrkräfte. Wir haben die häufigsten Probleme mit den Anbietern und den Produkten zusammengefasst.
Eine Hand dreht am Thermostat einer Heizung

Heizung optimieren: Mit diesen 5 Tipps können Sie Kosten sparen

Etwa 85 Prozent des Energieverbrauchs in Ihrem Haus gehen aufs Heizen und das Erwärmen von Wasser zurück. Ist die Regelung der Heizung nicht optimal eingestellt, kann das höhere Heizkosten oder zu niedrige Temperaturen zur Folge haben.