Kostenloses Online-Seminar "Nicht mehr ganz dicht? – Moderne Fenster und Türen" am 9. Januar um 10 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

OLG Zweibrücken hebt Urteil gegen Sparkasse Kaiserslautern auf

Stand:
OLG Zweibrücken, Urteil vom 6.7.2022, 7 U 106/20
LG Kaiserslautern, Urteil vom 14.8.2020, 2 O 850/19

Satz „…im Falle der Vereinbarung einer Leibrente werden dem Sparer ggfs. Abschluss- und/oder Vermittlungskosten belastet“ kann laut OLG Zweibrücken nicht als unzulässige Klausel beanstandet werden.

Der BGH hat in einem von uns geführten Parallelverfahren diese rechtliche Beurteilung nicht geteilt, Urteil vom 21.11.2023, BGH Az. XI ZR 290/22.
Off

Das Pfälzische Oberlandesgericht hat mit dieser Entscheidung das Urteil des LG Zweibrücken aufgehoben, das der Verbraucherzentrale Recht gegeben hatte. Das OLG entschied, dass ein in Sonderbedingungen Altersvorsorgeverträgen verwendeter Satz „…im Falle der Vereinbarung einer Leibrente werden dem Sparer ggfs. Abschluss- und/oder Vermittlungskosten belastet“ nicht als unzulässige Klausel beanstandet werden kann, da es sich nur um einen Hinweis handele.

Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken hat in einem Verfahren der Verbraucherzentrale entschieden, dass es sich bei einer von der Verbraucherzentrale beanstandeten Passage in den verwendeten Sonderbedingungen zu einem „VorsorgePlus“ Riestervertrag nicht um Allgemeine Geschäftsbedingungen i.S.d. § 305c Abs. 1 BGB handelt, sondern nur um einen nicht überprüfbaren Hinweis. Für die angesprochenen Verbraucher sei erkennbar gewesen, dass es sich nur um einen bloßen Hinweis auf mögliche Kosten handele, die – so sie anfielen – auf anderen Grundlage erhoben würden. Auch aus dem Wort „ggfls.“ in der Passage würde deutlich, dass in der beanstandeten Textpassage kein fassbarer inhaltlicher Regelungsgehalt zu sehen wäre. Da der Verwender darüber hinaus gegenüber allen Kunden mit einem Anschreiben klargestellt habe, dass die fragliche Textpassage nur einen Hinweis darstellen würde, würde sowieso eine Wiederholungsgefahr nicht vorliegen. Das Gericht hat eine Revision nicht zugelassen.

Das erstinstanzliche Gericht hatte in seiner aufgehobenen Entscheidung die Rechtsauffassung vertreten, dass für die Unterscheidung von allgemeinen verbindlichen Vertragsbedingungen und Hinweisen auf den Empfänger Horizont abzustellen ist. Damit würden entsprechend BGH immer dann Vertragsbestimmungen vorliegen, wenn ein allgemeiner Hinweis nach seinem objektiven Wortlaut bei den Empfängern den Eindruck hervorruft, es solle der Inhalt eines vertraglichen oder vorvertraglichen Rechtsverhältnisses bestimmt werden, wobei insoweit „auf den rechtlich nicht vorgebildeten Durchschnittskunden und die dabei typischerweise gegebenen Verhältnisse abzustellen ist“ (so wörtlich: BGH, Urteil v. 9.4.2014, VIII ZR 404/12 – RN 24, juris).
Die Verbraucherzentrale vertritt weiterhin die Auffassung, dass es sich bei streitigen Passage um eine Klausel handelt, deren Intransparenz zu ihrer Rechtswidrigkeit führt. Der Verbraucherzentrale liegt kein einziger Fall vor, bei der eine Sparkasse auf die Erhebung von Kosten gänzlich verzichtet hat, weshalb auch der Zusatz „ggf.“ Verbraucher im Unklaren darüber lässt, unter welchen Umständen – gegebenenfalls – keine Abschluss- und Vertriebskosten belastet werden.  Über weitere Klagen zu diesem Sachverhalt informiert die Verbraucherzentrale hier.

OLG Zweibrücken, Urteil vom 6.7.2022 (Az. 7 U 106/20)

Der BGH hat in einem von uns geführten Parallelverfahren diese rechtliche Beurteilung nicht geteilt, Urteil vom 21.11.2023, BGH Az. XI ZR 290/22.

Ratgeber-Tipps

Einfach machen - Geldanlage
Wer früh mit der passenden Finanzstrategie startet, kann diese Ziele auch mit wenig Geld erreichen.
Patchworkfamilie
Der Ratgeber Patchworkfamilie klärt Betroffene über ihre Rechte auf und gibt Tipps, wann sie Geld vom Staat erhalten…
Frau sitzt in einem Heizungskeller und schaut entsetzt auf eine Rechnung

Musterfeststellungsklage gegen primastrom und voxenergie

Die Energielieferanten primastrom und voxenergie hatten trotz Preisgarantien wiederholt massiv ihre Preise für Strom und Gas erhöht. Deswegen klagte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen die Unternehmen. Er schloß außergerichtliche Vergleiche mit den Unternehmen, um schnelle Rückzahlungen für Betroffene zu erreichen.
Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Nach Vergleich: Geld zurück von primastrom, voxenergie und nowenergy

Preiserhöhungen, Festhalten an gekündigten Verträgen: Die Energieanbieter primastrom, voxenergie und nowenergy sorgten in der Vergangenheit für Ärger. Im Sommer 2024 haben sich der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die primaholding außergerichtlich verglichen. Am 31. Dezember 2024 endete die Frist, zu der sich Betroffene auf die Vergleiche gegenüber dem Unternehmen berufen konnten.

Düstere Schwarz-Weiß-Aufnahme eines Mannes, der vor einem Laptop sitzt

Betrug: Phishing-Mails und falsche SMS von Ministerien und Behörden

Aktuelle Entwicklungen machen sich Kriminelle schnell zu Nutze. So auch zu den Themen Inflation, Energiekrise und nationale Sicherheit. Der Betrug kommt per SMS, E-Mail oder auf falschen Internetseiten. In diesem Artikel warnen wir vor verschiedenen aktuellen Betrugsmaschen.
Brennende Glühbirne liegt mit einem Stapel Geldmünzen auf einer Heizung

Energieberatung für einkommensschwache Haushalte

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg verlängert seine Unterstützung für das Projekt „Energieberatung für einkommensschwache Haushalte“ der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Und im Erfolgsfall von der Klage profitieren.