Kostenloses Online-Seminar "Greenwashing bei Geldanlagen" am 17. Juli um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Irreführende Nachhaltigkeitswerbung für Finanzprodukte

Stand:
LG Berlin, Urteil vom 12.07.2023, Az. 101 O 68/22, nicht rechtskräftig

Die Liqid Asset Management GmbH warb im Rahmen ihrer Internetwerbung damit, dass man sich aus Finanzprodukten mit einer besonderen Nachhaltigkeitsstrategie, eine angeblich auch nachhaltige Anlagestrategie zusammenstellen kann.
Off

Der Anbieter versprach, dass man sich mit der Anlageform „Liqid Impact“ aus den Finanzprodukten mit einer besonderen Nachhaltigkeitsstrategie eine nachhaltige Anlageform zusammenstellen kann. Tatsächlich wurden aber auch Finanzprodukte angeboten, die keine besondere Nachhaltigkeitsstrategie aufwiesen, wie zum Beispiel: „Liqid Select“, ohne die Verbraucher:innen im Rahmen des Auswahlprozesses darauf hinzuweisen.

Wir haben im Rahmen einer Abmahnung Liqid Asset Management GmbH aufgefordert, diese Art der Werbung zu unterlassen und uns eine entsprechende Unterlassungserklärung abzugeben. Der Anbieter hat sich geweigert und seine Art der Werbung verteidigt. Wir haben daraufhin Klage beim zuständigen Landgericht Berlin eingereicht. Das Landgericht hat sich in seinem Urteil unserer Auffassung angeschlossen und die Werbung als irreführend und daher rechtswidrig eingestuft.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da die Liqid Asset Management GmbH gegen das Urteil des Landgerichts Berlin Berufung eingelegt hat.

Achten Sie bei Angeboten für nachhaltige Anlagen darauf, dass tatsächliche alle Produkte die Kriterien erfüllen. Im Zweifel besser zurückhaltend sein und sich bei der Verbraucherzentrale informieren.

Zum Volltext der Entscheidung:

LG Berlin, Urteil vom 12. Juli 2023, Az. 101 O 68/22, nicht rechtskräftig

Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Nach Abmahnungen: Rundfunkbeitrag-Service kündigt Rückzahlungen an

Nachdem die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt und der Verbraucherzentrale Bundesverband die Betreiber der Webseite www.service-rundfunkbeitrag.de abgemahnt haben, kündigt das Unternehmen an, in vielen Fällen die Widerrufe der Verbraucher:innen zu akzeptieren und Rückzahlungen vorzunehmen.
mehrere Küken stehen in einem Stall auf Stroh

Verbraucher lehnen Kükentöten ab und wünschen sich klare Informationen

Eine repräsentative Umfrage im Auftrag der Verbraucherzentralen von Dezember 2020 zeigt, dass die Mehrheit der befragten Personen Kükentöten ablehnt. Sie wollen außerdem deutlich erkennen, was hinter Hinweisen wie "ohne Kükentöten" steckt.
Grafik zu Abogebühren trotz Kündigung bei AlleAktien

Trotz Kündigung: AlleAktien zieht weiterhin Geld ein

Verbraucher:innen berichten, dass das Aktienanalyse-Unternehmen AlleAktien teilweise Gebühren für nie abgeschlossene oder längst gekündigte Premium-Mitgliedschaften einziehe. Das können Betroffene tun.
Hausfront mit mehreren Balkonen mit Steckersolarmodulen

Neue Gesetze und Normen für Steckersolar: Was gilt heute, was gilt (noch) nicht?

Für Balkonkraftwerke gelten zahlreiche Vorgaben, die politisch oder technisch definiert sind. Was ist heute erlaubt und was nicht? Verschaffen Sie sich einen Überblick über Änderungen und Vereinfachungen.
Dämmung Dachgeschoss Haus

Kühle Räume trotz Hitze: Sommerlicher Wärmeschutz bei Gebäuden

Im Sommer passiert es ziemlich schnell: Kaum klettern draußen die Temperaturen, macht sich dies auch in den eigenen vier Wänden bemerkbar. Besonders im Dachgeschoss kann es unerträglich heiß werden. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale gibt Tipps zur Vorsorge.