Kostenloses Online-Seminar "Durstlöscher Wasser – Aus der Leitung oder der Flasche?“ am 3. April um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen. 

Einzahlungen/Auszahlungen und Überweisungen sind keine Zustimmung zu einer Vertragsänderung

Stand:
LG Stuttgart, Anerkenntnisurteil vom 24.3.2023, 33 O 38/22 KfH

Die VR-Bank Ludwigsburg hatte Verbraucher:innen angeschrieben und angekündigt, dass bestimmte Handlungen der Verbraucher:innen, wie etwa die Vornahme einer Einzahlung, in einem bestimmten Zeitraum als Zustimmung zu einer Vertragsänderung gewertet würde.
Off

Die Verbraucherzentrale hatte gegenüber der VR-Bank Ludwigsburg beanstandet, dass diese ihren Kund:innen Schreiben übersandt hatte, in denen Einzahlungen, Auszahlungen oder auch Überweisungen als Zustimmung für eine Vertragsänderung sowohl für die Zukunft als auch für die Vergangenheit gewertet werden würden. Eine solche Zustimmungsfiktion ist unzulässig, sofern diese zwischen den Vertragsparteien nicht im Vorfeld konkret vereinbart wurde unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben. 

Im gerichtlichen Verfahren gab die VR-Bank Ludwigsburg ein Anerkenntnis ab, so dass entsprechend Anerkenntnisurteil ergehen konnte.

Zum Volltext der Entscheidung:

Anerkenntnisurteil des LG Stuttgart vom 24.3.2023 (Az. 33 O 38/22 KfH)

Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt deshalb gegen die Sparkasse. Am 26. Februar 2025 urteilte das Brandenburgische Oberlandesgericht. Um höhere Nachzahlungen für die Betroffenen zu erwirken, geht der vzbv nun vor den Bundesgerichtshof (BGH).
Jemand benutzt ein Tablet und steuert damit seine Heizung.

Vorlage Podcast-Artikel

Ob smarte Thermostate, automatisierte Beleuchtung oder vernetzte Haushaltsgeräte – hier erfahren Sie, welche kleinen und großen Lösungen sich wirklich lohnen und wie Sie mit „Smart Home“ Geld und Energie einsparen.
Mann in Anzug zeigt anderem Mann im Anzug etwas auf dem Tablett

Smart Energie Sparen

Ob smarte Thermostate, automatisierte Beleuchtung oder vernetzte Haushaltsgeräte – hier erfahren Sie, welche kleinen und großen Lösungen sich wirklich lohnen und wie Sie mit „Smart Home“ Geld und Energie einsparen.
Schmuckbild

Linsen mit Beigeschmack

Pro optik wollte ein Kontaktlinsen-Abo in eine teurere Mitgliedschaft im "Linsen-Club" umstellen und das Schweigen einer Verbraucherin einfach als Zustimmung werten. Das ist nicht rechtens.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.