Kostenloses Online-Seminar "Mobile und Online Payment" am 4. Juli um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Verbraucherzentrale erstreitet Urteil gegen AlleAktien GmbH

Stand:
LG München I, Urteil vom 19.06.2023, 4 HK O 9117/22

Wettbewerbswidrige Angaben im Internet im Zusammenhang mit der Vermarktung von Abonnementverträgen für Investment-Analysen.
Off

Verbraucher:innen sind unmittelbar vor dem Online-Abschluss von Abonnementsverträge über die wesentlichen Eigenschaften der Dienstleistung, den Gesamtpreis des Abonnements, die Kündigungsmodalitäten und die Mindestdauer zu informieren, die Verbraucher:innen mit dem Vertrag eingehen. Auch die Bestellschaltfläche ist korrekt zu beschriften.

Sofern Bewertungen, die angeblich von Verbraucher:innen stammen, veröffentlicht werden, ist mitzuteilen, ob bzw. wie sichergestellt wird, dass die veröffentlichten Bewertungen tatsächlich von Verbraucher:innen stammen, die die angebotenen Beratungsleistung tatsächlich genutzt haben.

Die AlleAktien GmbH bietet Verbraucher:innen ein kostenpflichtiges Abonnement für Investment-Analysen an. Die Bestellschaltfläche war allerdings nur mit dem Hinweis „Jetzt Mitglied werden“ beschriftet. Eine solche Beschriftung genügt nach den gesetzlichen Vorgaben allerdings nicht. Verbraucher:innen müssen deutlich und klar darüber informiert werden, dass sie mit Betätigen des Bestellbuttons einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen. Beim Bestellvorgang selbst muss in klarer Weise über den Vertragsinhalt und bei einem Abonnement auch über Vertragslaufzeit, Kündigungsmodalitäten und den Gesamtpreis des Abos informiert werden. Eine klare Information ist dann nicht gegeben, wenn sich die Verbraucher:innen diese Informationen durch scrollen zusammensuchen müssen.

Der Hinweis, dass das „Herzstück des Tuns zufriedene Privatanleger“ sind, ist nicht geeignet aufzuklären, wie sichergestellt wird, dass die Bewertungen von echten Kund:innen stammen.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat die AlleAktien GmbH beim Landgericht München I nach erfolgloser außergerichtlicher Abmahnung verklagt.

Zum Volltext der Entscheidung:

Urteil Landgericht München I vom 19.6.2023 (4 HK O 9117/22)

Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.
Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

Ihre Daten bei Facebook und Instagram für KI: So widersprechen Sie

Meta hatte kürzlich angekündigt, "KI bei Meta" zu entwickeln. Als Trainingsmaterial für diese KI-Tools sollen auch Nutzerinhalte dienen, also das, was Sie auf den Plattformen posten. Möchten Sie das nicht, können Sie widersprechen. Die Verbraucherzentrale NRW hat Meta deshalb abgemahnt.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Verbraucherzentrale mahnt kostenpflichtigen Rundfunkbeitrag-Service ab

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt geht gegen den Betreiber der Webseite www.service-rundfunkbeitrag.de vor. Verbraucher:innen werden hier für eine Mitteilung zum Rundfunkbeitrag zur Kasse gebeten, die beim offiziellen Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kostenlos ist.
Solaranlage an einem Balkon

Für die Extraportion Strom: Stecker-PV-Anlagen mit Batteriespeicher

Um Stromkosten zu sparen, denken viele Mieter:innen über eine Stecker-PV-Anlage nach. Häufig wird der umweltfreundlich am Balkon oder auf der Terrasse erzeugte Strom aber nicht direkt komplett selbst genutzt.

Wärmepumpe und Photovoltaik

Wie funktionieren Wärmepumpe und Photovoltaikanlage zusammen?