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Rechtsreferendar:in

Stand:
Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir regelmäßig
Off

eine:n Rechtsreferendar:in (m/w/d) für die Geschäftsstelle in Stuttgart

Sie haben Interesse an verbraucherrechtlichen Fragen und wollen sich bei Ihrer Wahlstation oder gerne auch in einer anderen Phase des Referendariats intensiv mit verbraucherrechtlichen Themen beschäftigen und diese bearbeiten?

Was wir Ihnen bieten:

  • Sie erhalten Einblick in die Aufgaben der Verbraucherzentrale
  • Wir beteiligen Sie an unseren Verbandsklageverfahren. Sie unterstützen uns in der Aufbereitung der Sachverhalte und der Vorbereitung der außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsdurchsetzungsverfahren
  • Sie überprüfen Beschwerden, die uns von den Verbraucher:innen vorgetragen werden
  • Sie unterstützen uns bei der Recherche
  • Sie erhalten die Möglichkeit an Prozessterminen mit unseren Prozessanwälten teilzunehmen
  • Wir beteiligen Sie an der Erstellung von redaktionellen Textbeiträgen für unsere Urteilsdatenbank

Wer wir sind:

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ist ein gemeinnütziger eingetragener Verein mit Hauptsitz in der Landeshauptstadt Stuttgart. In ganz Baden-Württemberg arbeiten derzeit mehr als 100 engagierte Mitarbeiter:innen in insgesamt 13 Beratungsstellen. Anbieterunabhängig informieren, beraten und unterstützen wir jährlich mehr als 90.000 Verbraucher:innen in Fragen des privaten Konsums. Wir setzen uns für Verbraucherrechte ein und verfolgen Rechtsverstöße – zum Beispiel gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb – durch Abmahnungen und Klagen. Wir vertreten Verbraucherinteressen gegenüber Politik und Wirtschaft. Getragen werden wir durch 20 Mitgliedsverbände und rund 2700 Fördermitglieder .

Sie möchten Teil unseres engagierten Teams werden und sich aktiv für die Interessen der Verbraucher:innen in Baden-Württemberg einsetzen?

Dann bewerben Sie sich per E-Mail an: bewerbung@vz-bw.de , Stichwort: "Rechtsreferendariat", max. 5 MB und in einer PDF-Datei

In unserem Team schätzen wir die Vielfalt. Wir begrüßen daher ausdrücklich alle qualifizierten Bewerbungen – unabhängig von Geschlecht, ethnischer Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexueller Identität.

 


Ein kurzer Hinweis zum Datenschutz: Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens werden wir Ihre personenbezogenen Daten erheben, verarbeiten und nutzen. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. wird diese Daten nicht an Dritte weitergeben und die Regelungen der Datenschutzbestimmungen einhalten.

Vorstellungsgespräch

Unsere Stellenangebote

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Bundesgerichtshof

BGH-Urteil: Postbank kann Zustimmung nicht uneingeschränkt einholen

Banken können Ihre Zustimmung, etwa zu geänderten AGB und Preisen, nicht einfach unterstellen. Das entschied der Bundesgerichtshof. Geben Verbraucher:innen die geforderte ausdrückliche Zustimmung nicht ab, drohen Banken aber mit der Kündigung. Dürfen Banken kündigen - und was können Sie dagegen tun?
Schmuckbild

Energiesparen an Weihnachten: Einfache Tipps für die besinnliche Zeit

Mit dem Beginn der Adventszeit steigt der Energiebedarf im Haushalt oft erheblich: Lichterketten, Plätzchen backen, festliche Kochrituale und Heizen für Familienbesuche treiben die Strom- und Heizkosten in die Höhe.

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein.
Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Frau schaut auf Schreiben von der Bank

Mögliche Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH: Verbraucheraufruf

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft derzeit die Voraussetzungen einer Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH, Köln. Wir suchen daher Verbraucher:innen, die von diesem Unternehmen mit dem Vorwurf des Falschparkens konfrontiert wurden, daraufhin ein „Vergleichsangebot“ angenommen und Geld an die Kanzlei gezahlt haben.
Gesetzestexte auf einem Schreibtisch

Verbraucherzentrale prüft Sammelklage gegen CLAIM Rechtsanwalts GmbH

Verbraucher:innen, die der CLAIM Rechtsanwalts GmbH Geld für die Einstellungen eines Verfahrens wegen Falschparkens gezahlt haben, können dieses zurückbekommen.