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Wiesenhof scheitert vor dem Bundesgerichtshof

Pressemitteilung vom
Urteil des LG Oldenburg im Sinne der Verbraucherzentrale ist rechtskräftig
Bild eines Hähnches mit Regionalwerbung

Bild eines Hähnches mit beanstandeter Regionalwerbung

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Stuttgart liegt nicht in Sachsen-Anhalt. Was eindeutig scheint, beschäftigte fast zwei Jahre lang das Landgericht Oldenburg, das Oberlandesgericht Oldenburg und nun auch noch den Bundesgerichtshof (BGH). Doch mit der Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde ist nun klar: Wiesenhof darf tiefgefrorene Hähnchen aus Sachsen-Anhalt nicht mit der Werbeaussage „von regionalen Höfen” bewerben, wenn das Hähnchen beispielsweise in Stuttgart verkauft wird.

„Verbraucherinnen und Verbraucher kaufen gerne Produkte aus ihrer Region – vor allem wenn es um Fleisch geht. Wiesenhof hat mit seiner Werbung „Deutsches Geflügel von regionalen Höfen“ ausgenutzt, dass es keine gesetzliche Regelung für Regionalwerbung gibt. Der BGH hat nun deutlich gemacht, dass diese Werbeaussage irreführend ist und sie untersagt“, sagt Vanessa Schifano, Lebensmittelexpertin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, „um solch irreführende Regionalwerbung künftig zu verhindern, brauchen wir dringend eine gesetzliche Regelung“. 

Darum ging es in dem Verfahren:

Die Verbraucherzentrale beanstandete die Werbung auf einer Verpackung für ein Fleisch-Hähnchen. Prominent auf der Schauseite warb Wiesenhof mit der Aussage „Deutsches Geflügel von regionalen Höfen“. Das Hähnchen, das in einem Stuttgarter Supermarkt verkauft wurde, stammte jedoch aus Sachsen-Anhalt. Das erfuhren Verbraucher:innen allerdings nur auf den zweiten Blick, auf einem kleinen Etikett am Verschluss. Auch das Landgericht Oldenburg sah diese Werbung als irreführend an (Urteil vom 13.9.2022, Az. 12 O 112/22). Wiesenhof legte zunächst vor dem Oberlandesgericht Oldenburg Berufung ein und zog – nachdem das OLG die Berufung mit Beschluss zurückgewiesen hatte – mit einer Nichtzulassungsbeschwerde vor den Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Dieser wies die Beschwerde zurück, so dass das Urteil nach über einem Jahr nun endgültig rechtskräftig ist. Wiesenhof hat die beanstandete Werbung inzwischen geändert.

Häufig Ärger mit der Regionalität

Ungenaue oder irreführende Werbung mit Regionalität beschäftigt die Verbraucherzentrale immer wieder. „Erst vor kurzem haben wir in zwei Fällen Urteile gegen Aldi erstritten, weil Aldi Birnen und ein Kürbiskernöl irreführend mit falschen Regionalangaben beworben hatte,“ so Schifano. Ein Marktcheck der Verbraucherzentrale zeigte außerdem, dass viele Anbieter den Begriff „Region“ sehr weit fassen und dass es bei der Frage, wo Lebensmittel tatsächlich herkommen, häufig an Transparenz mangelt. 

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