Viele dieser Anlagen erzeugen trotz des Alters noch zuverlässig Strom. Doch wie kann es weitergehen, wenn der Förderzeitraum endet? Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg zeigt zwei verschiedene Möglichkeiten auf.
- Die einfachste Variante: Weiter einspeisen
Die meisten PV-Anlagen, die bis zum Jahr 2008 in Betrieb gegangen sind, speisen den erzeugten Strom komplett in das Stromnetz ein. Bleibt die Anlage unverändert, ist im EEG 2023 geregelt, dass der Solarstrom auch nach Ende des Förderzeitraums weiterhin ins Netz eingespeist werden darf. Jedoch ändert sich die Vergütung, die der Netzbetreiber zahlen muss. Die neue zumeist geringere Vergütung ist abhängig vom Verkaufserlös an der deutschen Strombörse im Jahresverlauf, dem „Jahresmarktwert Solar“, der immer Anfang des Folgejahres für das zurückliegende Jahr veröffentlicht wird. Dies gilt laut aktuellen Regelungen bis Ende 2032.
- Mehr Solarstrom selbst nutzen
Alternativ können Betreiber:innen ihre PV-Anlage auf Eigenversorgung umstellen und nur noch den überschüssigen Solarstrom ins Netz einspeisen. Damit der Solarstrom künftig vorrangig selbst verbraucht werden kann, muss die Photovoltaik-Anlage im Zählerschrank von einer Fachkraft entsprechend angepasst werden, so dass der Solarstrom direkt in die Stromkreise des Hauses fließen kann.
Fragen rund um das Thema Photovoltaik, Speicher und Solarthermie sowie der möglichen Förderung beantworten die Energie-Fachleute der anbieterunabhängigen Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Individuelle Beratungstermine können bundesweit kostenfrei unter 0800 – 809 802 400 vereinbart werden. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.