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Viel Geld für wenig Leistung

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale warnt vor teuren Drittanbietern für Nachsendeauftrag und Co.
Paket im Briefkasten

Was mag drin sein?

Internetanschluss ummelden, Nachsendeauftrag einrichten, Daten für Rundfunkbeitrag ändern: Wer umzieht, muss viel erledigen und freut sich, wenn Punkte auf der To-Do-Liste schnell erledigt sind. Doch gerade bei Dienstleistungen für Nachsendeaufträge oder Rundfunkbeitrag lohnt es sich, genauer hinzusehen: immer wieder verlangen Drittanbieter viel Geld für eine Leistung, die es bei den Originalanbietern günstiger oder sogar kostenlos gibt.

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116 Euro für sechs Monate: So viel sollte eine Verbraucherin zahlen, die einen Nachsendeauftrag über die Internetseite www.service-nachsendeauftrag.de beauftragt hatte. Die Seite wird von der die SSS-Software Special Service GmbH betrieben und sieht auf den ersten Blick aus wie eine Seite der DHL. Wenige Tage später stellte sie fest, dass dieselbe Leistung bei der Post direkt nur 28,90 Euro einmalig kostet. Auch bietet der Drittanbieter für das zusätzliche Geld keine weitere Leistung, sondern leitet nur einen Antrag an die Post weiter. 

Kein Mehrwert

Weil sich der Widerruf des Vertrags schwierig gestaltete, wandte sich die Frau an die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Dort kennt man Fälle wie diesen gut. „Das Prinzip ist immer ähnlich,“ sagt Oliver Buttler von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, „Drittanbieter verlangen verhältnismäßig viel Geld für eine alltägliche Dienstleistung wie Nachsendeauftrag, Befreiung von Rundfunkbeiträgen oder Einsicht ins Punktekonto in Flensburg.“ Hinweise, welche Dienstleistung die Drittanbieter konkret erbringen, finden sich meist nur versteckt in den AGB. „Dort, wo die Verbraucherinnen und Verbraucher die Dienstleistung buchen, wird der Eindruck erweckt es handele sich um den Originalanbieter und dass dieser sich um alles kümmert“, so der Rechtsexperte. „Die einzige Leistung ist aber nur, dass sie die Daten weitergeben, wenn überhaupt.“ Denn in manchen Fällen erhalten Verbraucher:innen nur das ausgefüllte Formular, das sie dann selbst abschicken müssen, in anderen einen Ratgeber mit Tipps wie sie die gewünschte Leistung beantragen können.

Manche der vermeintlichen Dienstleistungen sind beim Originalanbieter deutlich günstiger, andere, wie beispielsweise die Änderung der Daten für den Rundfunkbeitrag, die Schufa-Auskunft oder der Antrag für Kinderzuschlag sogar kostenlos.
Dass dennoch immer wieder Verbraucher:innen von Drittanbietern hereingelegt werden, liegt neben den professionell gestalteten Webseiten auch daran, dass die Anbieter dank Werbeanzeigen in der Google-Suche ganz oben landen. „Bevor ein Vertrag geschlossen wird, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher einen Blick ins Impressum werfen“, rät Buttler. Steht dort eine unbekannte Firma oder gar kein Anbieter, sollte man die Finger davon lassen. 

Klage eingereicht

Nach der Beschwerde der Verbraucherin hat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg die Betreiberin der Seite service-nachsendeauftrag.de, die SSS-Software Special Service GmbH abgemahnt, weil diese Verbraucher:innen vor Vertragsabschluss nicht klar über die tatsächliche Dienstleistung und den Gesamtpreis informiert. Da das Unternehmen keine Unterlassungserklärung abgeben wollte, hat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg nun Klage am Landgericht Koblenz eingereicht. Die SSS Service GmbH ist in dem Bereich der fragwürdigen Drittanbieter jedoch keine Unbekannte: der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die Firma wegen unzureichender Informationen auf der Seite online-wohngeld.de abgemahnt und sie außerdem wegen der Seite service-rundfunkbeitrag.de verklagt. Auf dieser Seite macht die Service GmbH aus Sicht des vzbv nicht ausreichend deutlich, dass sie Geld für eine eigentlich kostenlose Leistung verlangt

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