Worum geht es?
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat im vergangenen Jahr mehrere Beschwerden zu der CLAIM Rechtsanwalts GmbH erhalten. Privatpersonen konnten CLAIM, welche auch unter den Namen „FALSCHPARKERmelden.de“ oder „Verkehrsrechtsinkasso.de“ auftrat, Autos melden, die unberechtigterweise auf ihrem Parkplatz standen oder die Einfahrt zu privaten Stellplätzen behinderten. Das Unternehmen versuchte daraufhin Forderungen wegen angeblichen Falschparkens für Dritte sowie eine eigene Rechtsanwaltsgebühr einzufordern. So weit, so zulässig.
Nicht zulässig ist es allerdings, dass das Unternehmen den Angeschriebenen mit rechtlichen Schritten drohte, die sie durch die Zahlung für einen angebotenen Vergleich in Höhe von z.B. 20, 30 oder 40 Euro abwenden könnten – ohne jemals so ein Verfahren einzuleiten. „Uns ist kein Fall bekannt, in dem die angedrohten rechtlichen Schritte tatsächlich eingeleitet wurden“, sagt Gabriele Bernhardt, Juristin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Und auch vor Gericht konnte CLAIM keine solche Klage vorweisen. Die Ankündigung war also nur eine leere Drohung, damit die Betroffenen zahlen, um die Sache aus der Welt zu schaffen. Auch wenn sie vielleicht gar nicht falsch geparkt haben.“ Das Landgericht Köln sah das Vorgehen ebenfalls als rechtswidrig an (Urteil vom 21.02.2024, Az. 84 O 94/23).
Welche Schritte sind nun geplant?
„Wir vermuten, dass viele Verbraucherinnen und Verbraucher das Vergleichsangebot angenommen und gezahlt haben, aus Angst vor einem möglichen Verfahren,“ sagt Bernhardt. Damit sie das zu Unrecht verlangte Geld zurückerhalten können, ohne selbst klagen zu müssen, prüft die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg nun eine Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH. Verbraucher:innen, die das beanstandete Schreiben erhalten haben und hierauf gezahlt haben, können sich der Sammelklage anschließen, wenn diese bei Gericht eingereicht wurde und das Bundesamt für Justiz das Klageregister eröffnet hat. Im Falle eines positiven Urteils erhalten sie dann das zu Unrecht geforderte Geld zurück. Das Geld wird dann von einem unabhängigen Sachverwalter an alle Betroffenen verteilt, die sich der Klage angeschlossen haben.
Was können Betroffene jetzt tun?
Um eine Sammelklage einreichen zu können, muss die Verbraucherzentrale glaubhaft machen, dass nicht nur einzelne, sondern mehrere Verbraucher:innen von dem rechtswidrigen Verhalten des Anbieters gleichermaßen betroffen sind. „Deshalb suchen wir nun nach Verbraucherinnen und Verbrauchern, die ein solches Schreiben von der CLAIM Rechtsanwalts GmbH erhalten und die Forderung bezahlt haben“ so Bernhardt weiter. Unter www.vz-bw.de/node/99666 können Verbraucher:innen mit einem Tool prüfen, ob ihr Fall für eine Sammelklage geeignet ist und ihn dann direkt der Verbraucherzentrale melden. Interessierte können sich auf der Seite außerdem für einen News-Alert anmelden, der sie über alle weiteren Schritte rund um die mögliche Klage informiert.
Weitere Informationen
- Tool zur Prüfung des eigenen Falls und weitere Details zur geplanten Sammelklage: www.vz-bw.de/node/99666
- Weitere Aufrufe, geplante und bereits eingereichte Sammelklagen: www.sammelklagen.de