Kostenloses Online-Seminar "Wichtige Rechtsfragen zur Fernwärme!“ am 13. März um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen. 

Verbraucherzentrale prüft Sammelklage gegen CLAIM Rechtsanwalts GmbH

Pressemitteilung vom
Verbraucher:innen, die der CLAIM Rechtsanwalts GmbH Geld für die Einstellungen eines Verfahrens wegen Falschparkens gezahlt haben, können dieses zurückbekommen.
Gesetzestexte auf einem Schreibtisch

Eine Sammelklage hilft Verbraucher:innen, ihr Recht gegen Unternehmen durchzusetzen, ohne selbst klagen zu müssen. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft derzeit eine solche Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH und sucht Betroffene, die ein Vergleichsangebot angenommen und dafür Geld an die Kanzlei gezahlt haben, um einem angedrohten gerichtlichen Verfahren wegen Falschparkens zu entgehen.

Off

Worum geht es?

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat im vergangenen Jahr mehrere Beschwerden zu der CLAIM Rechtsanwalts GmbH erhalten. Privatpersonen konnten CLAIM, welche auch unter den Namen „FALSCHPARKERmelden.de“ oder „Verkehrsrechtsinkasso.de“ auftrat, Autos melden, die unberechtigterweise auf ihrem Parkplatz standen oder die Einfahrt zu privaten Stellplätzen behinderten. Das Unternehmen versuchte daraufhin Forderungen wegen angeblichen Falschparkens für Dritte sowie eine eigene Rechtsanwaltsgebühr einzufordern. So weit, so zulässig. 

Nicht zulässig ist es allerdings, dass das Unternehmen den Angeschriebenen mit rechtlichen Schritten drohte, die sie durch die Zahlung für einen angebotenen Vergleich in Höhe von z.B. 20, 30 oder 40 Euro abwenden könnten – ohne jemals so ein Verfahren einzuleiten. „Uns ist kein Fall bekannt, in dem die angedrohten rechtlichen Schritte tatsächlich eingeleitet wurden“, sagt Gabriele Bernhardt, Juristin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Und auch vor Gericht konnte CLAIM keine solche Klage vorweisen. Die Ankündigung war also nur eine leere Drohung, damit die Betroffenen zahlen, um die Sache aus der Welt zu schaffen. Auch wenn sie vielleicht gar nicht falsch geparkt haben.“ Das Landgericht Köln sah das Vorgehen ebenfalls als rechtswidrig an (Urteil vom 21.02.2024, Az. 84 O 94/23). 

Welche Schritte sind nun geplant?

„Wir vermuten, dass viele Verbraucherinnen und Verbraucher das Vergleichsangebot angenommen und gezahlt haben, aus Angst vor einem möglichen Verfahren,“ sagt Bernhardt. Damit sie das zu Unrecht verlangte Geld zurückerhalten können, ohne selbst klagen zu müssen, prüft die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg nun eine Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH. Verbraucher:innen, die das beanstandete Schreiben erhalten haben und hierauf gezahlt haben, können sich der Sammelklage anschließen, wenn diese bei Gericht eingereicht wurde und das Bundesamt für Justiz das Klageregister eröffnet hat. Im Falle eines positiven Urteils erhalten sie dann das zu Unrecht geforderte Geld zurück. Das Geld wird dann von einem unabhängigen Sachverwalter an alle Betroffenen verteilt, die sich der Klage angeschlossen haben. 

Was können Betroffene jetzt tun?

Um eine Sammelklage einreichen zu können, muss die Verbraucherzentrale glaubhaft machen, dass nicht nur einzelne, sondern mehrere Verbraucher:innen von dem rechtswidrigen Verhalten des Anbieters gleichermaßen betroffen sind. „Deshalb suchen wir nun nach Verbraucherinnen und Verbrauchern, die ein solches Schreiben von der CLAIM Rechtsanwalts GmbH erhalten und die Forderung bezahlt haben“ so Bernhardt weiter. Unter www.vz-bw.de/node/99666 können Verbraucher:innen mit einem Tool prüfen, ob ihr Fall für eine Sammelklage geeignet ist und ihn dann direkt der Verbraucherzentrale melden. Interessierte können sich auf der Seite außerdem für einen News-Alert anmelden, der sie über alle weiteren Schritte rund um die mögliche Klage informiert.

Weitere Informationen

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Streikende Menschen in Gewerkschaftsjacken und mit Fahnen

Streik bei der Bahn, im ÖPNV, am Flughafen: Das sind Ihre Rechte

Verdi kündigt Warnstreiks an allen deutschen Flughäfen für Montag, den 10. März an. Auch einige Nahverkehrsbetriebe informieren über Streiks im ÖPNV ab Montag, teils für mehrere Tage. Welche Rechte Betroffene haben, wenn der Zug oder Flug ausfällt, fassen die Verbraucherzentralen hier zusammen.

Lidl: Unzulässige Werbung mit UVP, wenn diese nicht ernsthaft erteilt wurde

LG Heilbronn Urteil vom 04.07.2023 (21 O 11/23 KfH)
OLG Stuttgart, Urteil vom 06.03.2025 (2 U 142/23)
Eine Preisreduzierung kann dann nicht beworben werden, wenn hierfür eine UVP herangezogen wird, die tatsächlich nicht existiert.

Preisnachlässe ohne nachvollziehbaren Bezugspunkt bei Lidl

LG Heilbronn, Urteil vom 01.06.2023 , Di 8 O 35/23
OLG Stuttgart, Urteil vom 06.03.2025, 2 U 130/23
Unzulässige Werbung mit Preisreduzierungen bei Vergleich mit „Standardverpackungen“ und UVP bei „exklusiven“ Artikeln
Schmuckbild

Für Ihre Rechte – aktuelle Fälle aus der Rechtsdurchsetzung

Drei spannende Fälle zeigen, wie Verbraucherrechte im Alltag verletzt werden und was die Verbraucherzentrale dagegen tut. Gabriele Bernhardt, Leiterin der Stabstelle Recht, und Niklaas Haskamp sprechen über irreführende Werbung, Mogelpackungen und Händler, die das Widerrufsrecht einfach ignorieren.
Lebensversicherung

Lebensversicherer FWU ist insolvent – was das für Sie bedeutet

Die FWU-Holdinggesellschaft ist insolvent. Mit ihr betroffen ist das luxemburgische Tochterunternehmen FWU Life Insurance Lux S.A.. Was Sie als Versicherungsnehmer:in jetzt wissen müssen, erfahren Sie in diesem Artikel.