Darlehensförderung mit einem Ergänzungskredit
Wer für die Umsetzung einer mit Zuschüssen geförderten Maßnahme eine Finanzierung benötigt, kann über die Zuschussförderung hinaus bei der KfW ein Darlehen beantragen.
- Für einen Heizungstausch, für den ein Zuwendungsbescheid von der KfW vorliegt, kann ein Ergänzungskredit in Höhe der förderfähigen Ausgaben, maximal 120.000 Euro, beantragt werden.
- Bei einem Haushaltseinkommen bis 90.000 Euro im Jahr gibt es für den Ergänzungskredit einen Zinsvorteil.
Anforderungen an geförderte Maßnahmen
Für alle Maßnahmen gelten technische Mindestanforderungen. In der Regel müssen gesetzliche Ansprüche übertroffen werden, um eine Förderung zu erhalten. Bei neuen Heizungen sind Energieeffizienz und Schadstoffausstoß wesentliche Kriterien.
Unsere Empfehlungen für Verbraucher:innen
- Geförderte Maßnahmen können durch Fachunternehmen oder in Eigenleistung durchgeführt werden. Bei Eigenleistungen werden ausschließlich Materialkosten erstattet. Die fachgerechte Durchführung der Maßnahme sowie die korrekten Ausgaben für das benötigte Material müssen von Fachunternehmen oder von Energie-Effizienz-Expert:innen bestätigt werden.
- Um eine Förderung zu erhalten, muss vor Beginn der Maßnahmen ein Antrag gestellt werden. Dazu wird ein mit einem Fachunternehmen abgeschlossener Vertrag benötigt. Damit dieser nicht als Maßnahmenbeginn gilt, muss der Vertrag die Förderzusage als aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten.
- Anträge für neue Heizungen in selbst genutzten Einfamilienhäusern können bereits jetzt gestellt werden. Ab Ende Mai ist die Antragstellung auch für Mehrfamilienhäuser möglich.
- Eine wichtige Ausnahme in diesem Jahr: Förderfähige Vorhaben können bereits jetzt und bis 31.08.2024 begonnen werden. Der Antrag kann bis zum 30.11.2024 nachgereicht werden.
Podcast „Durchleuchtet. Der Verbraucherfunk“
Wer sich weiter mit dem Thema „Fördermittel“ auseinandersetzen möchte, kann sich darüber hinaus die kürzlich veröffentlichte Podcast-Folge „Ran an die neuen Fördertöpfe“ anhören. In rund 20 Minuten bringt Iris Ege im Gespräch mit Pressesprecher Niklaas Haskamp Licht in den neuen Förderdschungel: www.vz-bw.de/node/94413
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale steht Ratsuchenden mit ihren Beratungsangeboten zur Seite, um geeignete Heiztechnologien entsprechend der individuellen Bedürfnissen und baulichen Gegebenheiten zu ermitteln. Interessierte können sich online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch zu den aktuellen Fördermitteln und technischen Lösungen informieren. Unsere Fachleute informieren anbieterunabhängig und individuell. Weitere Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei) sowie in unseren Vorträgen. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.