Die Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) verbessert die Konditionen für Verbraucherinnen und Verbraucher, die ihren eigenen Solarstrom erzeugen. Die beschriebenen Änderungen konzentrieren sich auf Anlagen, in einer Größe von drei bis zwanzig Kilowatt Leistung, wie sie typisch sind für Einfamilienhäuser. Ziel ist es, den Ausbau von erneuerbaren Energien deutlich voranzutreiben. So soll bundesweit die Photovoltaik-Anlagenleistung bis zum Jahresende um neun Gigawatt erhöht werden, bis zum Jahr 2026 soll die Anlagenleistung um weitere 22 Gigawatt steigen. Etwa die Hälfte der Anlagen soll auf Dächern entstehen, während die andere Hälfte als Freiflächenanlagen geplant ist.
Die Verbesserungen aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) im Detail:
Eine Änderung aus dem EEG wurde bereits vorgezogen: Seit Mitte 2022 gelten höhere Vergütungssätze für Strom aus Anlagen, die seitdem in Betrieb genommen wurden. Es wird zwischen Anlagen zur Eigenversorgung und Anlagen zur Volleinspeisung unterschieden:
Für die Einspeisung der Überschüsse aus Anlagen zur Eigenversorgung gilt folgende Vergütung:
- bei bis zu 10 Kilowatt Leistung: 8,2 Cent pro Kilowattstunde
- bei 10 bis 40 Kilowatt Leistung: 7,1 Cent pro Kilowattstunde
- bei 40 bis 100 Kilowatt Leistung: 5,8 Cent pro Kilowattstunde
Für die Einspeisung des Stroms aus Anlagen zur Volleinspeisung gilt diese Vergütung:
- bei bis zu 10 Kilowatt Leistung: 13,0 Cent pro Kilowattstunde,
- bei 10 bis 40 Kilowatt Leistung: 10,9 Cent pro Kilowattstunde,
- bei 40 bis 100 Kilowatt Leistung: 10,9 Cent pro Kilowattstunde
Nicht vergessen: Für die dauerhafte höhere Vergütung muss die Anlage vor Inbetriebnahme sowie jährlich bis zum 30. November als Volleinspeise-Anlage dem zuständigen Netzbetreiber gemeldet werden.
Tina Götsch, Energieexpertin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, betont jedoch auch vor diesem Hintergrund: „Für die meisten Verbraucher:innen ist es am wirtschaftlichsten, ihren Solarstrom selbst zu nutzen.“ Auch eine Kombination von beispielsweise einer kleinen Anlage mit hohem Eigenverbrauchsanteil sowie einer großen Anlage zur Volleinspeisung ist möglich.
Neu ist zudem, dass neu in Betrieb genommene Anlagen mit einer Leistung von bis zu 25 Kilowatt sowie ältere Anlagen mit einer Leistung von bis zu sieben Kilowatt nun ihr volles Potenzial ausschöpfen dürfen. Das bedeutet: Die Anlagen können ab sofort den gesamten erzeugten Strom ins öffentliche Netz einspeisen und müssen nicht wie bis Ende 2022 auf 70 Prozent der Nennleistung gedrosselt werden.
Finanzierung von PV
Mit Krediten aus dem KfW-Programm Erneuerbare Energien Standard können Kauf und Installation einer neuen Photovoltaikanlage sowie die Anschaffung eines Stromspeichers finanziert werden. Einzelne Bundesländer und Kommunen unterstützen die Anschaffung von Batteriespeichern mit Förderprogrammen. Wichtig: Förderanträge müssen stets vor dem Beginn einer Maßnahme gestellt werden.
Weitere Erleichterungen
Weitere Erleichterungen bei der Erzeugung von Solarstrom gibt es für Verbraucher:innen bei der Einkommensteuer ab 2023: Photovoltaikanlagen mit einer Leistung bis zu 30 Kilowatt sind ab 2023 steuerfrei, damit müssen weder Einkommenssteuer noch Mehrwertsteuer gezahlt werden. Das gilt sowohl für Anlagen auf oder an Einfamilienhäusern, Garagen, Carports und anderen Nebengebäuden.
Weitere Fragen zu Photovoltaikanlagen und zur Nutzung erneuerbarer Energie beantwortet die Energieberatung der Verbraucherzentrale mit ihrem umfangreichen Angebot. Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt. Unsere Energie-Fachleute beraten anbieterunabhängig und individuell. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder bundesweit kostenfrei unter 0800 – 809 802 400. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.