Kostenloses Online-Seminar "Mobile und Online Payment" am 4. Juli um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Pfand für platte Dosen

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale vor Gericht gegen Lidl erfolgreich
Schmuckbild

Immer wieder beschweren sich Verbraucher:innen über Supermärkte, die Pfandflaschen oder -dosen nicht zurücknehmen wollen, obwohl sie dazu verpflichtet sind. Die Gründe, weswegen die Rücknahme verweigert wird, sind so vielfältig wie abenteuerlich. So auch in dem neuesten Verfahren der Verbraucherzentrale gegen Lidl Vertriebs GmbH & Co. KG.

Off

Welcher Laden welche Flaschen und Dosen zurücknehmen muss, ist im Verpackungsgesetz klar geregelt. “Die Vielzahl der Beschwerden, die uns zum Thema Pfand erreichen, zeigt allerdings deutlich, dass die gesetzlichen Regelungen in einigen Supermärkten nicht richtig umgesetzt werden,” sagt Vanessa Schifano, Lebensmittelexpertin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. In manchen Fällen wird die Rücknahme zu Unrecht verweigert, weil der Automat kaputt ist, in anderen wird der Pfandbon nur kurze Zeit akzeptiert, obwohl er eigentlich drei Jahre gültig ist. Und auch Pfand nur unter der Bedingung auszuzahlen, dass wieder pfandpflichtige Getränke gekauft werden, ist nicht zulässig.

Märkte müssen platte Dosen zurücknehmen

Ein neues Kapitel in der Reihe der aberwitzigen Begründungen, mit der die Annahme von Pfand verweigert wird, schrieb der Discounter Lidl. In einer Filiale wurden die Pfanddosen eines Verbrauchers abgelehnt, weil diese plattgedrückt waren – am Pfand-Logo waren sie jedoch eindeutig als pfandpflichtig erkennbar. Im Laden wurde die Vermutung geäußert, dass der Verbraucher die Dosen schon einmal in einem Pfandautomaten abgegeben habe und diese deswegen so platt seien. Der Kunde beschwerte sich daraufhin bei der Verbraucherzentrale. Diese erhob schließlich Klage vor dem Landgericht Stuttgart, nachdem der Konzern zuvor keine Unterlassungserklärung abgeben wollte. Nachdem die Verbraucherzentrale bereits in erster Instanz Recht bekommen hatte, legte Lidl vor dem Oberlandesgericht Berufung ein. Dieses wies die Berufung allerdings zurück und bestätigte die Auffassung der Verbraucherzentrale (OLG Stuttgart, Urteil vom 15.6.23, Az. 2 U 32/22, noch nicht rechtskräftig). „Das Urteil verdeutlicht noch einmal die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern“, sagt Schifano, „wenn Einweg-Dosen als pfandpflichtig erkennbar sind, müssen Supermärkte diese zurücknehmen, auch wenn sie zerdrückt oder beschädigt sind.“ Es sei bedauerlich, so Schifano weiter, dass hier erst ein Gericht für Klarheit sorgen müsse. Denn eigentlich sei die Pfandrücknahme eindeutig geregelt. 

Gibt es Probleme bei der Pfandrückgabe oder beim Einlösen von Pfandbons, sollten Verbraucher:innen sich zunächst an die Marktleitung wenden. Wenn sie damit keinen Erfolg haben, können sie auch die zuständige Überwachungsbehörde informieren. Diese kann beispielsweise Bußgelder verhängen. Wer nicht weiß, welche Behörde vor Ort zuständig ist, kann dies bei der Verbraucherzentrale erfragen.  

Das Urteil im Volltext: www.vz-bw.de/node/85884

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.
Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

Ihre Daten bei Facebook und Instagram für KI: So widersprechen Sie

Meta hatte kürzlich angekündigt, "KI bei Meta" zu entwickeln. Als Trainingsmaterial für diese KI-Tools sollen auch Nutzerinhalte dienen, also das, was Sie auf den Plattformen posten. Möchten Sie das nicht, können Sie widersprechen. Die Verbraucherzentrale NRW hat Meta deshalb abgemahnt.
Solaranlage an einem Balkon

Für die Extraportion Strom: Stecker-PV-Anlagen mit Batteriespeicher

Um Stromkosten zu sparen, denken viele Mieter:innen über eine Stecker-PV-Anlage nach. Häufig wird der umweltfreundlich am Balkon oder auf der Terrasse erzeugte Strom aber nicht direkt komplett selbst genutzt.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Verbraucherzentrale mahnt kostenpflichtigen Rundfunkbeitrag-Service ab

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt geht gegen den Betreiber der Webseite www.service-rundfunkbeitrag.de vor. Verbraucher:innen werden hier für eine Mitteilung zum Rundfunkbeitrag zur Kasse gebeten, die beim offiziellen Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kostenlos ist.

Wärmepumpe und Photovoltaik

Wie funktionieren Wärmepumpe und Photovoltaikanlage zusammen?