Kostenloses Online-Seminar "Energiewende für Mieter und WEG-Mitglieder“ am 12. Dezember um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen. 

Pfand für platte Dosen

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale vor Gericht gegen Lidl erfolgreich
Schmuckbild

Immer wieder beschweren sich Verbraucher:innen über Supermärkte, die Pfandflaschen oder -dosen nicht zurücknehmen wollen, obwohl sie dazu verpflichtet sind. Die Gründe, weswegen die Rücknahme verweigert wird, sind so vielfältig wie abenteuerlich. So auch in dem neuesten Verfahren der Verbraucherzentrale gegen Lidl Vertriebs GmbH & Co. KG.

Off

Welcher Laden welche Flaschen und Dosen zurücknehmen muss, ist im Verpackungsgesetz klar geregelt. “Die Vielzahl der Beschwerden, die uns zum Thema Pfand erreichen, zeigt allerdings deutlich, dass die gesetzlichen Regelungen in einigen Supermärkten nicht richtig umgesetzt werden,” sagt Vanessa Schifano, Lebensmittelexpertin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. In manchen Fällen wird die Rücknahme zu Unrecht verweigert, weil der Automat kaputt ist, in anderen wird der Pfandbon nur kurze Zeit akzeptiert, obwohl er eigentlich drei Jahre gültig ist. Und auch Pfand nur unter der Bedingung auszuzahlen, dass wieder pfandpflichtige Getränke gekauft werden, ist nicht zulässig.

Märkte müssen platte Dosen zurücknehmen

Ein neues Kapitel in der Reihe der aberwitzigen Begründungen, mit der die Annahme von Pfand verweigert wird, schrieb der Discounter Lidl. In einer Filiale wurden die Pfanddosen eines Verbrauchers abgelehnt, weil diese plattgedrückt waren – am Pfand-Logo waren sie jedoch eindeutig als pfandpflichtig erkennbar. Im Laden wurde die Vermutung geäußert, dass der Verbraucher die Dosen schon einmal in einem Pfandautomaten abgegeben habe und diese deswegen so platt seien. Der Kunde beschwerte sich daraufhin bei der Verbraucherzentrale. Diese erhob schließlich Klage vor dem Landgericht Stuttgart, nachdem der Konzern zuvor keine Unterlassungserklärung abgeben wollte. Nachdem die Verbraucherzentrale bereits in erster Instanz Recht bekommen hatte, legte Lidl vor dem Oberlandesgericht Berufung ein. Dieses wies die Berufung allerdings zurück und bestätigte die Auffassung der Verbraucherzentrale (OLG Stuttgart, Urteil vom 15.6.23, Az. 2 U 32/22, noch nicht rechtskräftig). „Das Urteil verdeutlicht noch einmal die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern“, sagt Schifano, „wenn Einweg-Dosen als pfandpflichtig erkennbar sind, müssen Supermärkte diese zurücknehmen, auch wenn sie zerdrückt oder beschädigt sind.“ Es sei bedauerlich, so Schifano weiter, dass hier erst ein Gericht für Klarheit sorgen müsse. Denn eigentlich sei die Pfandrücknahme eindeutig geregelt. 

Gibt es Probleme bei der Pfandrückgabe oder beim Einlösen von Pfandbons, sollten Verbraucher:innen sich zunächst an die Marktleitung wenden. Wenn sie damit keinen Erfolg haben, können sie auch die zuständige Überwachungsbehörde informieren. Diese kann beispielsweise Bußgelder verhängen. Wer nicht weiß, welche Behörde vor Ort zuständig ist, kann dies bei der Verbraucherzentrale erfragen.  

Das Urteil im Volltext: www.vz-bw.de/node/85884

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Eine lächelnde Frau blickt über ihre Schulter, während sie in einer Gruppe von drei Personen steht, die sich gegenseitig umarmen. Im Hintergrund ist eine grüne Landschaft zu sehen. Rechts im Bild befindet sich eine Grafik mit einem roten Herz aus einem Seil und dem Schriftzug: "STÄRKEN, WAS ALLE STÄRKT – VERBRAUCHERSCHUTZ" auf hellblauem Hintergrund.

Verbraucherschutz stärkt alle: Forderungen zur Bundestagswahl 2025

Die Bundestagswahl 2025 findet in einer Zeit der Krisen statt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat konkrete Vorschläge zusammengestellt, wie sich der Verbraucheralltag verbessern lässt. Denn: Verbraucherschutz stärkt alle.
Foto von einem To-Go-Becher, einem Brotdose und Besteck aus Bioplastik und Holz, von oben fotografiert auf grünem Untergrund.

Geschirr aus Bioplastik: Guter Wille, schlechte Produkte

Verbraucherzentralen untersuchen Brotdosen, Geschirr und Besteck aus nachwachsenden Rohstoffen
Schmuckbild: Facebook-App

Sammelklage gegen Facebook wegen Datenleck

Im Jahr 2021 veröffentlichten Hacker massenhaft Nutzer:innendaten von Facebook. Allein in Deutschland gibt es Millionen Geschädigte. Dank der Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) können sie ihre Ansprüche auf Schadensersatz nun gegen Facebook geltend machen. Betroffene können sich für die Klage anmelden, sobald das Bundesamt für Justiz (BfJ) das Klageregister öffnet.
Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding-Unternehmen: Letzte Chance für Verbraucher:innen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Noch bis zum 31. Dezember 2024 können Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.
Ein Gesundheitsgerät neben dem Wort Aufruf in einem Ausrufezeichen.

Healy: Vorsicht vor falschen Gesundheitsversprechen

Bei den Verbraucherzentralen haben sich in den letzten Monaten die Beschwerden über das Produkt "Healy" gehäuft, weil selbstständige „Healy“-Vertriebspartner:innen behaupten, das Produkt würde etwa bei Multipler Sklerose, Depressionen, ADHS oder Hauterkrankungen helfen. Diese Heilsversprechen sind nicht haltbar.